Hallo, wie können wir Ihnen helfen?

Finden Sie hier Ihre Antwort!

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Etwas in Ihrer Wohnung ist defekt und muss repariert oder ausgetauscht werden? Unser Technischer Kundendienst kümmert sich, auch außerhalb gewöhnlicher Geschäftszeiten bei technischen Notfällen – zum Beispiel bei einem Rohrbruch, Heizungs- oder Stromausfall. Die richtigen Ansprechpersonen finden Sie hier.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Je nachdem, um was es sich bei Ihrem Anliegen handelt, stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung. Hier können Sie sich über die Kontaktmöglichkeiten informieren.

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Ja, mit unserem HOWOGE Grünstrom. Photovoltaik-Anlagen auf unseren Dächern machen aus Sonnenstrahlen Strom. So sparen Sie bares Geld und tun unserem Klima gleichzeitig etwas Gutes. Wir bieten Ihnen kurze Vertragslaufzeiten von nur 12 Monaten sowie kurze Kündigungsfristen von nur einem Monat.

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Internet-, Kabel- und Telefondienstleistungen sind separat zu beauftragen. Für all diese Dienstleistungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die Sie im Internet recherchieren können.

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Es ist grundsätzlich möglich, Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon zu installieren. Es gibt aber wichtige Sicherheits- und Genehmigungsanforderungen, die Sie beachten müssen, bevor Sie Ihr Balkonkraftwerk planen. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

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Die HOWOGE prüft aktuell dieses Thema, wie ein Glasfaserausbau in ihren Beständen bis in die Wohnungen (FTTH) vorgenommen werden kann. Tatsächlich sind aber bereits viele Bestände an ein Glasfasernetz (FTTB) angebunden, und sie können bereits heute hohe Bandbreiten über die bestehenden Kabelnetze nutzen. Das heißt, ein hohes Datenvolumen kann über Ihre Internet-Verbindung in einer gewissen Zeit übertragen werden.

Selbstverständlich erfolgt eine Information an die Mieter:innen sobald feststeht, wie und wann die Glasfaser installiert werden soll.

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Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten. Sie benötigen eine Beratung zu Ihren Mietschulden oder Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung? Brauchen Sie Hilfe, weil Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können? Suchen Sie Unterstützungsangebote oder geeignete Beratungsstellen? Dann melden Sie sich bei uns!

Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich. Wir freuen uns auf eine Nachricht oder einen Anruf von Ihnen.
Die Beratungszeiten und Kontaktmöglichkeiten unserer Sozialberatung finden Sie hier.

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Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie finden sie aber auch hier.

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Je nachdem, um was es sich bei Ihrem Anliegen handelt, stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung. Hier können Sie sich über die Kontaktmöglichkeiten informieren.

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Graffiti-Schmierereien, Vandalismusschäden, Ärger im Haus – der mobile Hausmeisterservice oder ein Sicherheitsdienst achten im Kiez abends und nachts auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie kontrollieren, ob Türen und Fenster verschlossen sind, ob sich Fremde in den Häusern aufhalten, ob Müll herumliegt, Lampen kaputt oder Zugänge und Einfahrten verstellt sind. Und wenn jemand in der Nachbarschaft mal zu laut feiert, sind die HOWOGE-Mitarbeiter:innen auch zur Stelle und bitten, die Hausordnung einzuhalten.

Der mobile Hausmeisterservice unterstützt die Havarie-Hausmeister:innen, die außerhalb der Geschäftszeiten Ansprechpersonen für Havarien und Ähnliches sind.

Die Einsatzzeiten der mobilen Hausmeisterservice-Teams sind:

Mo – Do: 18 – 04 Uhr,
Fr – So: 19 – 05 Uhr.

Die Rufnummern der Teams finden Sie in den Informationskästen Ihres Hauseingangs oder hier auf der Website.

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Unsere Hausmeister:innen sorgen dafür, dass Wohnhaus und Kiez so schön erhalten bleiben, wie sie sind, und haben ein offenes Ohr für Sie. Über die Aufgaben und Erreichbarkeit unserer Hausmeister können Sie sich hier informieren.

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Wir versuchen alle Anliegen unserer Mieter:innen zeitnah zu beantworten. Sollten Sie nach 2 Wochen noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben, kommen Sie gern erneut auf uns zu. Wir weisen jedoch darauf hin, dass je nach Sachverhalt und Klärungserfordernisse über Dritte ggf. auch eine längere Bearbeitungszeit notwendig ist.

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Etwas in Ihrer Wohnung ist defekt und muss repariert oder ausgetauscht werden? Unser Technischer Kundendienst kümmert sich, auch außerhalb gewöhnlicher Geschäftszeiten bei technischen Notfällen – zum Beispiel bei einem Rohrbruch, Heizungs- oder Stromausfall.

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Der Mieterrat wird von allen HOWOGE-Mieter:innen gewählt. Er ist unabhängig, überparteilich und ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder:innen des Mieterrats bündeln die Interessen der Mieter:innen und vertreten diese gegenüber der HOWOGE. Sie beraten die Unternehmensführung bei Neubau, Modernisierung, Instandsetzung, Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen. In den HOWOGE-Aufsichtsrat entsenden sie ein stimmberechtigtes Mitglied sowie einen Gast und bestimmen die strategische Gesamtplanung und langfristige Entwicklung des Wohnungsunternehmens mit.

Sie kooperieren mit den bereits bestehenden Mieterbeiräten und wirken in regionalen Netzwerken mit.

Weitere Informationen rund um den Mieterrat finden Sie hier.

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Mieterbeiräte werden von den Mieter:innen in Wohngebieten mit mehr als 300 Wohneinheiten gewählt. Die Mitglieder:innen sind unabhängig, überparteilich und ehrenamtlich tätig, für alle Mieter:innen ansprechbar und werden alle 5 Jahre neu gewählt. Alle HOWOGE-Mieter:innen können sich bewerben und in den Mieterbeiräten engagieren.

Ziel ist es dabei, ein gutes Verhältnis zwischen Mieter:innen und HOWOGE zu gestalten und dabei Interessen der Mieter:innen zu vertreten sowie die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern. Der Mieterbeirat steht im engen Austausch mit dem Mieterrat, um die Interessen der Mieter:innen koordiniert zu vertreten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Sie suchen eine Wohnung in Berlin? Dann finden Sie hier alle unsere aktuellen Wohnungsangebote. Beachten Sie auch gern unsere Angebote in unserer InteressentenApp.

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Wohnungen in Berlin sind sehr beliebt und Wohnraum oft knapp. Wir dürfen uns über eine hohe Zufriedenheit unserer Mieter:innen freuen, wodurch unser Wohnungsangebot manchmal etwas begrenzt ist. Mit unseren Neubau- und Sanierungsprojekten arbeiten wir jedoch stetig daran, neuen, lebenswerten Wohnraum zu schaffen.

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Egal, ob Sie nach einem Büro, einer Einzelhandelsfläche, Praxis, einem Lager oder einem anderen Gewerberaum suchen, finden Sie hier eine Lösung für Ihre beruflichen Pläne. Dabei können Sie zwischen Angeboten im Bestand und im Neubau wählen.

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Nein, wir haben leider keine Gästewohnungen im Angebot.

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Ja, bspw. in unserem Neubauprojekt "StudentHouse Plänterwald in der Eichbuschallee" befinden sich 280 vollausgestattete Einzelapartments mit Küche, Regal, Bett, Tisch, inkl. Internet. Verfügbare Studentenwohnungen veröffentlichen wir in unserer Wohnungssuche.

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Unsere Mitarbeitenden im Kundenzentrum entwickeln gern gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für ein selbstbestimmtes und altersgerechtes Wohnen für Senior:innen. Kontaktieren Sie dazu einfach ihr zuständiges Kundenzentrum oder Servicepoint.

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Wenn Ihnen eine Wohnung der HOWOGE gefällt, können Sie uns über den Anfrage-Button im jeweiligen Exposé eine Kontaktanfrage schicken. Oft erreichen uns viele hunderte Anfragen und nicht jeder Besichtigungswunsch kann erfüllt werden. Durch ein automatisiertes Zufallsverfahren werden mehrere Interessent:innen ausgewählt und zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen. P.S. Über unsere App können Sie ganz einfach individuelle Suchen speichern und Ihre Daten und Besichtigungen verwalten.

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Bevor Sie eine Wohnung der HOWOGE anmieten können, durchlaufen Sie einen fairen und transparenten Prozess. Eine detailliertere Erklärung unseres Vermietungsprozesses finden Sie hier.

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Wenn Sie nach der Besichtigung weiterhin Interesse an der Wohnung haben, benötigen wir von Ihnen weitere Angaben u.a. zur Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen und evtl. Ihren WBS. Entsprechen Ihre Unterlagen den Anforderungen, wird in einem automatisierten Zufallsverfahren zwischen allen passenden Interessent:innen eine Bewerbung ausgewählt. Diese Person bekommt danach umgehend Bescheid. Die Dauer dieses Prozesses ist von der Anzahl der eingereichten Bewerbungen abhängig.

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Bei der Entscheidung spielen ausschließlich die Angaben aus Ihrer Bewerbung eine Rolle. Beispielsweise muss Ihr insgesamt verfügbares Haushaltsnettoeinkommen mindestens dreimal so hoch sein, wie die Gesamtmiete. Bei mehreren infrage kommenden Interessent:innen entscheidet ein automatisiertes Zufallsverfahren. Die HOWOGE ist Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Unsere Haltung ist klar: Wir behandeln alle Menschen gleich, unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Identität.

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Nein, es gibt keine Warteliste.

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Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.

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Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.

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In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.

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Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.

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Nach Abschluss des Mietvertrages findet die Wohnungsübergabe statt. In der Regel geschieht dies zusammen mit einem Hausmeister. Dabei erhalten Sie die Schlüssel zum Mietobjekt, es werden die Zählerstände abgelesen und der Zustand der Wohnung dokumentiert.

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Vor jedem Einzug werden die Elektroleitungen überprüft. Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten werden bei Bedarf durchgeführt.

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Für das Einwohnermeldeamt benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, welche Ihnen bei Vertragsunterzeichnung ausgestellt wird. Reichen Sie die Wohnungsgeberbestätigung eigenständig und fristgerecht bei der zuständigen Meldebehörde ein.

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Die HOWOGE ist eine von sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die am Berliner Wohnungstauschportal beteiligt sind. Dort können Sie nach geeigneten Wohnungen suchen und Ihre dafür zum Tausch anbieten, wenn Sie sich z. B. vergrößern oder verkleinern wollen. Haben Sie eine:n Tauschpartner:in gefunden, begleiten wir Sie im weiteren Prozess – bis zu Ihrem Umzug. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Bei Interesse an einer Tauschwohnung in Berlin müssen Sie sich auf der Wohnungstauschplattform https://inberlinwohnen.de/wohnungstausch/ registrieren. Dort können Sie Ihre Wohnung zum Tausch anbieten und auch alle anderen Tauschangebote einsehen. Wenn Ihnen eine Wohnung gefällt, kontaktieren Sie die aktuellen Mieter:innen für alle weiteren Absprachen.

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Für die Teilnahme an einem Wohnungstausch müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Hauptmieter:in einer Wohnung von einer der sechs teilnehmenden Wohnungsbaugesellschaften
  • Der Vertrag ist noch nicht gekündigt
  • Sie haben eine persönliche E-Mail-Adresse bei Ihrer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft hinterlegt
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Je nach Inhalt des Mietvertrages setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus
Nettokaltmiete
+ kalte Betriebskostenvorauszahlung
+ Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung.

Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um die Grundmiete der Räumlichkeiten. Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Welche Kosten Sie genau zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag bzw. Ihrer Betriebskostenabrechnung entnehmen.

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Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, setzen Sie uns darüber bitte umgehend in Kenntnis. Das können Sie telefonisch in Ihrem zuständigen Kundenzentrum tun oder per Mail an kundenzentrum@howoge.de. Hier geht es zu unserer Kontaktsuche.

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Für Mieter:innen in sozialen oder finanziellen Problemlagen bieten wir eine telefonische Sozialberatung an sowie eine Sozialberatung vor Ort. In einem vertraulichen Gespräch überlegen unsere ausgebildeten Mitarbeitenden gemeinsam mit Ihnen, wie Kosten im Mietkontext eingespart und Mietschulden abgebaut werden können, beraten Sie zu Unterstützungsangeboten und helfen bei Anträgen auf Sozialleistungen. Weitere Informationen dazu, Sprechstundenzeiten und Anlaufstellen finden Sie hier.

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Eine Mahnung für eine ausbleibende Mietzahlung zu erhalten ist zuerst einmal nicht weiter bedenklich. Sie müssen lediglich den aufgeführten Betrag (gegebenenfalls mit Strafgebühr bei wiederholter Mahnung) umgehend auf das entsprechende Konto einzahlen. Setzen Sie sich auch gern mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Sollten Sie jedoch weiterhin der Zahlung des Mahnbetrages nicht nachkommen, kann dies im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung und in der Endkonsequenz zu einer Räumungsklage führen.

Sollte dieses Szenario eintreffen, können Sie sich auch an die Soziale Wohnhilfe (Fachstelle für Wohnungsnotfälle) im Sozialamt Ihres jeweiligen Bezirks wenden. In vielen Fällen lassen sich durch die Hilfe der Ämter Zwangsräumungen verhindern. Auch viele soziale Träger der freien Wohlfahrtspflege bieten Hilfen bei drohendem oder bereits eingetretenem Wohnungsverlust an. Die HOWOGE bietet ebenfalls eine Sozialberatung an und stellt Ihnen auf unserer Website weitere Informationen hierzu an.

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Der Berliner Senat und die Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben im Jahr 2023 gemeinsam die Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" geschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung löste die bis dahin geltenden Regelungen ab und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie regelt u.a., in welcher Höhe Mietererhöhungen durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgesprochen werden können. Die Kooperationsvereinbarung finden Sie hier.

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Die Vereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und Soziale Wohnraumversorgung“ (Kooperationsvereinbarung) schloss an die bisherige Kooperationsvereinbarung an und löste diese ab. Sie gilt ab 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 für die Mietwohnungsbestände aller Landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin und somit auch für die HOWOGE.

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Die HOWOGE stellt sicher, dass in Summe die Mieten für die Bestandsmietverträge um nicht mehr als 2,9% jährlich steigen. Die 2,9 % maximale Mietsteigerung bezieht sich somit auf den gesamten Bestand der HOWOGE. D.h., Mietenanpassungen können daher gemäß dem Bündnis für „Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten“ (Juni 2022) auch bis zu 11% innerhalb von drei Jahren betragen.

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Statt jährlich um 2,9 % zu erhöhen, nimmt die HOWOGE eine Erhöhung um bis zu 11% einmalig vor. Eine weitere Mieterhöhung kann erst nach Ablauf von 3 Jahren erfolgen.

Mietanpassungen aufgrund von Modernisierungen oder Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen sind davon ausgenommen und weiterhin möglich.

Wichtig ist: Bei allen Mieterhöhungen weisen wir jede:n Mieter:in explizit auf das Leistbarkeitsversprechen hin. Unsere Mieten bleiben leistbar – versprochen!

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Das Leistbarkeitsversprechen stellt sicher, dass die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens beträgt. Diese Leistbarkeitsgrenze wurde mit der neuen Kooperationsvereinbarung bewusst von 30 % auf 27 % des Nettohaushalteinkommen abgesenkt. Wollen Sie als Mieter:in davon Gebrauch machen, ist es wichtig zu beachten, dass die für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) maßgeblichen Einkommens- und Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden dürfen, auch wenn Sie Ihre Wohnung ohne WBS angemietet haben. Einen Überblick über die WBS-Vorgaben finden Sie hier. Sie möchten nun einen solchen Antrag stellen – dann schreiben Sie eine Mail an kundenzentrum@howoge.de unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer mit dem Stichwort „Leistbarkeitsversprechen“ oder beantragen Sie die Prüfung auf Leistbarkeit auf unserer Webseite.

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Die Kooperationsvereinbarung legt mit dem Leistbarkeitsversprechen bezogen auf die Wohnfläche einen maximalen Erhöhungsbetrag fest. Diese lauten wie folgt:
- Wohnfläche von bis zu 65 qm => max. 50 Euro Erhöhung / Monat
- Wohnfläche von bis zu 100 qm => max. 75 Euro Erhöhung / Monat
- Wohnfläche von bis zu 125 qm => max. 100 Euro Erhöhung / Monat

Die HOWOGE liegt mit den ausgesprochenen Mieterhöhungen unterhalb dieser genannten Grenzen. Weitere Informationen zum Leistbarkeitsversprechen finden Sie hier.

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Mieterhöhungen erhalten die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der HOWOGE und sichern die gute Wohnqualität in unseren Wohnquartieren. Warum ist das so? Die HOWOGE saniert Wohnungen und Häuser, investiert in lebenswerte Quartiere, leistet einen Beitrag für die Klimaschutzziele und baut Wohnungen, die diese Stadt so dringend braucht. Für all diese Aufgaben, die die HOWOGE für Berlin und ihre Mieter:innen erbringt, sind die Preise, z.B. für Baumaterial oder die Personalkosten, sehr stark gestiegen.

Während der Energiekrise wurde ein sogenannter Mietenstopp verhängt. Auch in den Jahren zuvor wurden z.B. aufgrund des Mietendeckels bzw. Mietendimmers teilweise sogar Mieten abgesenkt.

Mit der im Rahmen der Kooperationsvereinbarung ausgesprochenen Mieterhöhung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der HOWOGE leicht verbessert, während Sie als Mieter:innen gleichzeitig nicht überlastet werden.

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Ja, es ist erforderlich, dass Sie die beigefügte Zustimmungserklärung unterschreiben und innerhalb der Frist an die HOWOGE zurücksenden. Dies können Sie auch ganz bequem auf unserer Webseite erledigen. Eine reine Änderung des Dauerauftrages genügt nicht!

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Sie können diese Erklärung bequem per Mail mit dem Stichwort Zustimmungserklärung als Anhang an kundenzentrum@howoge.de schicken oder per Brief an die Postanschrift: Postfach 10 03 19, 57003 Siegen senden. Oder Sie füllen unser Formular hier auf der Webseite aus, dort können Sie die unterschriebene Zustimmungserklärung als Foto hochladen.

Wichtig! Bitte werfen Sie die Erklärung NICHT in den Briefkasten des Hausmeisters und auch NICHT in den Briefkasten eines Kundenzentrums.

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Zuallererst ist es wichtig, dass Sie schnell auf uns zukommen – gemeinsam finden wir eine Lösung!

Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer und dem Stichwort „Leistbarkeitsversprechen“ über das entsprechende Formular auf unserer Website oder per Mail an kundenzentrum@howoge.de ebenfalls unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer und dem Stichwort „Leistbarkeitsversprechen“.

Wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen für das Leistbarkeitsversprechen gegeben sind, erfolgt die Absenkung der Nettokaltmiete auf max. 27 % des Haushaltseinkommens.

Es gilt folgendes:
Die Einkommens- und Wohnflächengrenzen ergeben sich aus der Kooperationsvereinbarung in Verbindung mit dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin:
- Einkommen bis 220 Prozent der Bundeseinkommensgrenzen

1. zulässige Wohnflächenobergrenze je Haushaltsgröße

Einpersonenhaushalt: max. 45 m²
Zweipersonenhaushalt: max. 60 m²
Dreipersonenhaushalt: max. 75 m²
Vierpersonenhaushalt: max. 85 m²
Jede weitere Person: plus 12 m²

Sofern die Wohnung die o.g. Größe bei entsprechender Personenzahl im Haushalt übersteigt, ist eine Begrenzung der Miete mit Bezug auf das Leistbarkeitsversprechen nur möglich, wenn besondere Lebensumstände vorliegen. Solche können beispielsweise der kürzliche Tod des Lebenspartners sein, oder die Wohnung weist aufgrund ihrer Eigenart einen besonderen Wohnungszuschnitt auf, der die Nutzung einer größeren Wohnfläche erfordert. In solchen Fällen ist eine Überschreitung der Grenzwerte von bis zu 20 % möglich.

2. maximal zulässiges Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr

Es gelten die Berliner Einkommensgrenzen. Maßgebendes Einkommen ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts. Es wird nach Antragstellung in Anwendung der Paragrafen 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes ermittelt. Wohngeld und ähnliche Leistungen zur Senkung der Mietbelastung werden in die Ermittlung der Einkommensgrenzen einbezogen. Folgende Grenzen für das Gesamteinkommen des Mieterhaushaltes dürfen nicht überschritten werden:
Einpersonenhaushalt: 26.400 €
Zweipersonenhaushalt: 39.600 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 9.020 €
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind: 1.100 €

Weitere Hinweise auf der Internetseite der Senatsverwaltung.

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Bitte prüfen Sie, ob mit der Betriebskostenabrechnung auch eine Veränderung der Vorauszahlungsbeträge benannt wurde. Sofern eine solche Änderung mit oder nach dem 01. November 2024 fällig wird, setzt sich Ihre Miete ab 01. Januar 2025 aus der Grundmiete entsprechend der Mieterhöhung und aus den Vorauszahlungsbeträgen aus der Betriebskostenabrechnung zusammen. Sollten Sie sich weiterhin unsicher sein, nutzen Sie gern unseren Service auf unserer Webseite und beantragen eine Mietzusammensetzung

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Bitte prüfen Sie, ob mit der Betriebskostenabrechnung auch eine Veränderung der Vorauszahlungsbeträge benannt wurde. Sofern eine solche Änderung bspw. vor oder zum Oktober 2024 fällig wurde, setzt sich Ihre Miete ab 01. Januar 2025 entsprechend der Aufstellung in der Mieterhöhung zusammen. Sollten Sie sich weiterhin unsicher sein, nutzen Sie gern unseren Service auf unserer Webseite und beantragen eine Mietzusammensetzung.

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Zuerst benötigen wir Ihre schriftliche Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung. Sobald uns diese vorliegt und im System hinterlegt ist, können Sie hier eine aktuelle oder eine ab 01. Januar 2025 gültige Mietzusammensetzung anfordern. Bitte halten Sie dafür Ihre Mietvertragsnummer bereit und verwenden Sie den Betreff „Mietzusammensetzung“.

Zusammengefasst:

  1. Zustimmungserklärung unterschreiben und zurücksenden
  2. Hier auf der Website mit dem Stichwort „Mietzusammensetzung“ und unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer eine neue Mietzusammensetzung beantragen.
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Die Kaution für unsere Wohnungen beträgt maximal drei Kaltmieten.

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Zur Sicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen – auch bedingten und befristeten Ansprüche aus dem Mietverhältnis, leistet die mietende Partei eine Sicherheit. Sie besteht aus einer Geldzahlung in Höhe bis zu drei Monatsmieten ohne Umlagen (§ 551 Absatz 1 BGB). Die Zahlung der Kaution erfolgt auf ein vom Mietenkonto separiertes Kautionskonto (Treuhandkonto). Eine Ratenzahlung ist in Ausnahmefällen möglich.

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Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Mietsicherheit, falls wir Ihnen gegenüber später einmal Forderungen aus nicht erbrachten, fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen haben. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen innerhalb von drei bis sechs Monaten an Sie zurück. Sollte es keinen Hinderungsgrund zur Auszahlung geben, geschieht dies in der Regel schon deutlich früher. Wir bemühen uns stets um eine zügige Bearbeitung.

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Eine Untervermietung von einzelnen Räumen der Wohnung ist grundsätzlich und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich. Eine Überbelegung der Wohnung darf dadurch jedoch nicht gegeben sein. Es bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

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Stellen Sie einen Antrag unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer, der Personendaten des Untermietenden sowie des gewünschten Beginns der Untervermietung per Mail an kundenzentrum@howoge.de oder per Post an Postfach 10 03 19, 57003 Siegen. Die Untervermietung gilt erst nach schriftlicher Zustimmung des HOWOGE als genehmigt.

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Die Untervermietung als Ferienwohnung ist nicht gestattet und kann zur fristlosen Kündigung Ihrer Wohnung führen.

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Etwas in Ihrer Wohnung ist defekt und muss repariert oder ausgetauscht werden? Unser Technischer Kundendienst kümmert sich, auch außerhalb gewöhnlicher Geschäftszeiten bei technischen Notfällen – zum Beispiel bei einem Rohrbruch, Heizungs- oder Stromausfall. Die richtigen Ansprechpersonen finden Sie hier.

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Wenn Ihre Heizung nicht funktioniert, kann das verschiedene Gründe haben. Hier können Sie in sieben Schritten feststellen, ob ein Ernstfall bzw. Gesamtausfall (Havarie) handelt und wie Sie sich in diesem Fall richtig verhalten. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich an den Technischen Kundenservice. Zehn Tipps und Tricks für richtiges Heizen und Lüften finden Sie hier.

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Um eine schnelle Verbesserung zu erwirken, können Sie Decken vor die zugigen Stellen legen. Danach kontaktieren Sie unseren Technschen Kundenservice. Er wird Ihnen so schnell, wie es die aktuelle Auftragslage zulässt, helfen. Achten Sie auch darauf, dass die Nachbarschaft die Haustüren geschlossen hält. Damit kommt weniger kalte Luft in den Hausflur und letztlich in die Wohnungen. Die richtige Ansprechperson finden Sie hier.

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Gewisse Reparaturen und Wohnungsverschönerungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Mieter:innen selbst. Welche das sind, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Reparaturen, die normalerweise nicht in Ihren Aufgabenbereich fallen, sind im Vermietereigentum befindliche Einbauten und Sachen, wie z.B. Türen und Waschbecken. Für Beschädigungen durch die Mieter:innen am Vermietereigentum haftet die anmietende Partei. Umbauten, welche den Eingriff in das Vermietereigentum erfordert, sind vorab bei der vermietenden Partei zu beantragen und schriflich zu genehmigen.

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Die Betriebskostenabrechnung erstellen wir im Laufe eines Jahres nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum. Sie wird Ihnen bis zum 31.12. zugestellt.

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Wenn Sie Ihre Vorauszahlung vorsorglich erhöhen möchten, um sich eine mögliche Nachzahlung zu ersparen, können Sie den Antrag bequem hier stellen.

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Welches Kundenzentrum für Sie zuständig und welche die richtige Ansprechperson für Ihre Belange ist, können Sie hier herausfinden.

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Sollten Sie durch die neue Vorauszahlung in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, stehen Ihnen unsere Kundenbetreuung und unser Soziales Management beratend zur Seite. Bitte wenden Sie sich umgehend an kundenzentrum@howoge.de mit dem Stichwort „Beratung Heizkosten“ oder schreiben Sie uns per Post (Postfach 10 03 19, 57003 Siegen).

Haben Sie schon daran gedacht?

Möglicherweise steht Ihnen auch ein Mietzuschuss in Form von Wohngeld zu (Hinweis: Das ist nicht der Fall, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, BAfÖG erhalten). Bitte prüfen Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch unter www.kurzelinks.de/wohngeldrechner. Sollten Sie Anspruch haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Berliner Wohnungsamt/Wohngeldstelle. Dazu benötigen Sie eine Mietzusammensetzungsbescheinigung zur dortigen Vorlage für die Prüfung des Anspruches. Die Mietzusammensetzung können Sie hier anfordern.

Hilfe bei der Antragstellung gibt es bei zahlreichen Beratungsstellen, beispielsweise bei der Caritas, dem Sozialverband, Mietervereinen oder auch der Wohngeldbehörde selbst. Scheuen Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und auch diese Hilfsangebote zu nutzen.

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Seit 2021 sind Vermieter:innen verpflichtet, ihren Mieter:innen unterjährig, bis hin zu monatlich, eine Übersicht ihrer Verbrauchsdaten zukommen zu lassen. Diese sind eine normierte Auflistung des durchschnittlichen Verbrauchs aller Mieter:innen in derselben Wohnkategorie. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und erhalten eine Hilfestellung zum Energiesparen. Die monatlichen Verbrauchsinformationen umfassen fernauslesbare, funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler.

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Erhalten Sie Leistungen von einer öffentlichen Stelle, reichen Sie die Nebenkostenabrechnung bitte unverzüglich dort ein, sodass Ihre Leistungen entsprechend angepasst werden können und Ihre Mietzahlung rechtzeitig gewährleistet ist.

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Sollten Sie durch die neue Vorauszahlung in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, stehen Ihnen unsere Kundenbetreuung und unser Soziales Management beratend zur Seite. Bitte wenden Sie sich umgehend an kundenzentrum@howoge.de mit dem Stichwort „Beratung Heizkosten“ oder schreiben Sie uns.

Haben Sie schon daran gedacht?

Möglicherweise steht Ihnen auch ein Mietzuschuss in Form von Wohngeld zu (Hinweis: Das ist nicht der Fall, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, BAfÖG erhalten).
Bitte prüfen Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch unter www.kurzelinks.de/wohngeldrechner. Sollten Sie Anspruch haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Berliner Wohnungsamt/Wohngeldstelle. Dazu benötigen Sie eine Mietzusammensetzungsbescheinigung zur dortigen Vorlage für die Prüfung des Anspruches. Die Mietzusammensetzung können Sie hier anfordern.

Hilfe bei der Antragstellung gibt es bei zahlreichen Beratungsstellen, beispielsweise bei der Caritas, dem Sozialverband, Mietervereinen oder auch der Wohngeldbehörde selbst.
Scheuen Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und auch diese Hilfsangebote zu nutzen.

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Die HOWOGE ist nach der Heizkostenverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, wenn fernauslesbare, funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind.

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Die entstehenden Kosten aus der monatlichen Mitteilung der Verbrauchswerte gehören gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV zu den umlegbaren Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage und werden über die jährliche Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung abgerechnet.

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Durch die gesetzliche Verpflichtung sind keine Ausnahmen zulässig und die HOWOGE muss als Vermieterin ihrer „Bringschuld“ nachkommen.

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Die unterjährige Verbrauchsinformation wird in der Regel auch Werte enthalten, die dem Verbrauch von normierten oder durch Vergleichstests ermittelten, durchschnittlichen Mieter:innen derselben Wohnungskategorie entsprechen. Bitte beachten Sie, dass diese Werte in Abhängigkeit vom zuständigen Messdienstleiter erstellt werden und Ihnen zur Orientierung dienen sollen.

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Mit der Novelle der Heizkostenverordnung setzt Deutschland die Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Mieter:innen sollen mehr Verbrauchstransparenz erhalten, den eigenen Energieverbrauch besser nachvollziehen können und somit Hilfestellung beim Energiesparen erhalten.

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Die Berechnung der Kosten ist für uns erst nach Ende des Abrechnungsjahres möglich, wenn die Jahresrechnungen der Versorger vorliegen. Die Mitteilung von Kosten ist in der monatlichen Verbrauchsinformation zudem gesetzlich nicht vorgesehen.

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Bitte lesen Sie unsere Informationen zu Heizkosten.

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Wegen der Vergleichbarkeit werden die gewohnten Einheiten in kWh angegeben. Das ist die gesetzliche Vorgabe.

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Als HOWOGE sind wir gesetzlich verpflichtet, unseren Mieter:innen monatlich die Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Innerhalb unseres Wohnungsbestandes arbeiten wir mit verschiedenen Ablese-Dienstleistern zusammen.
Die hier aktuell für Sie als Mieter:in kostengünstigste Variante ist die vereinheitlichte, postalische Zustellung dieser Information an alle Haushalte.

Darüber hinaus ist es uns auch aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten besonders wichtig, dass jede:r Mieter:in umgehend und ohne eine mögliche digitale Hürde Zugriff auf die monatlichen Verbrauchsdaten erhält.

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Wir arbeiten derzeit an der Lösung, die Verbrauchsdaten unterschiedlicher Dienstleister für jede:n Mieter:in in einer App zur Verfügung zu stellen. Sie als Mietende werden somit die Wahl haben, sämtliche Korrespondenz digital zu empfangen.

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Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Heizung kalt bleibt oder die Wohnung nicht ausreichend erwärmt, können Sie in unserem Ratgeberbereich rund ums Heizen und Lüften anhand weniger Fragen herausfinden, ob ein Heizungsausfall, ein Mangel oder ein anderer Sachverhalt vorliegt.

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Von dem Einsatz von Radiatoren und Heizlüftern in den Wohnungen raten wir dringend ab, da dies das Stromnetz überlastet und es so letztendlich zu einem Totalausfall der Stromversorgung des gesamten Hauses kommen kann.

Tipp: Greifen Sie stattdessen auf kosten- und energiesparende Hausmittel wie Decken, warme Kleidung oder Wärmflaschen zurück.

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Die abgedichteten Fenster Ihrer Wohnung verhindern einen Luftaustausch. Sind die Fenster im Herbst und Winter dauerhaft geschlossen, bleibt die warme, mit Feuchtigkeit gesättigte Luft in der Wohnung. Die warme, feuchte Innenluft setzt sich dann am kälteren Fensterglas als Kondenswasser ab. Das Ergebnis sind beschlagene Fenster.
Daher sollten Sie während der Heizperiode mindestens zweimal am Tag, möglichst morgens und abends lüften. Nach Möglichkeit dabei alle Fenster und Türen jeweils für mindestens 10 bis 15 Minuten weit öffnen, damit es zu einem deutlichen Luftaustausch in der gesamten Wohnung kommt. Die sogenannte "Stoßlüftung" durch nur kurzzeitiges Öffnen einzelner Fenster oder die Lüftung durch gekippte Fenster reicht nicht aus. Nehmen Sie darüber hinaus bitte morgens einen Lappen und putzen Sie die Fenster trocken. Denn andernfalls kann es schnell zu Schimmelbildung an den Fugen der Fenster oder auch an Tapeten kommen.

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Schimmelpilze erkennt man an schwarzen, weißen, gelben oder grünen Flecken in der Wohnung. Besonders gut gedeiht Schimmel da, wo es kalt und feucht ist. Neben angekippten Fenstern, in kalten Räumen oder an Außenwänden kühlt sich die Luft ab, Tauwasser entsteht und führt zu Schimmel. Schimmel kann in größerer Konzentration Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen auslösen. Gerade im Schlafzimmer sollte er unbedingt entfernt werden.

Durch ein ausgewogenes Heizen und Lüften können Sie Schimmel vorbeugen.

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Die Faustregel lautet: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden. Und je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden. Morgens sollten Sie in Ihrer Wohnung die Luft komplett austauschen. Am besten in jedem Zimmer mindestens ein Fenster so lange öffnen, bis eventuell beschlagene Scheiben wieder klar sind. Wenn möglich, sollten Sie mehrmals täglich lüften. Bei ganztägiger Abwesenheit reicht es jedoch, morgens und abends einen vollständigen Luftaustausch vorzunehmen. Nach dem Kochen, Duschen, Bügeln sowie dem Fußbodenwischen oder auch Wäsche trocknen sollten Sie stoßlüften – das heißt: Fenster auf und Türen zu. Die feuchte Luft gelangt auf diese Weise am schnellsten nach draußen. Während der Heizperiode sollten Sie ein Dauerlüften über die Fenster-Kippstellung vermeiden, da offene oder gekippte Fenster höhere Wärmeverluste mit sich bringen als eine gezielte Stoßlüftung.
Diese und weitere Tipps finden Sie in unseren Videos.

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Hinterfragen Sie bitte zunächst, seit wann diese Situation aufgetreten ist. Wir haben derzeit ein sehr hohes Anfrageaufkommen, so dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit beanspruchen wird. Daher möchten wir Sie bitten sich zunächst selbst zu behelfen, indem sie unkompliziert eine Decke vor die zugige Stelle legen. Achten Sie darauf, dass die Nachbarschaft die Haustüren geschlossen hält, damit kommt weniger kalte Luft in den Hausflur und letztlich in die Wohnungen.

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Es gibt viele Möglichkeiten, Heizkosten zu sparen. Um einen Beitrag zum Einsparziel der Bundesrepublik zu leisten, hat die HOWOGE die Heizleistung in allen Gebäuden etwas reduziert. Damit wird gleichzeitig auch Ihr Geldbeutel geschont. Noch mehr Tipps, wie Sie Ihre Heizkosten verringern können, finden Sie in unserem Expertenvideo auf der HOWOGE Website.

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Die Wassertemperatur wird seitens der HOWOGE NICHT runter reguliert, da aufgrund von Legionellengefahr weiterhin die gleiche Vorlauftemperatur vorhanden sein muss.
Daher: um unserer aller Gesundheit nicht zu gefährden, bleibt die Temperatur für Warmwasser unverändert.

Tipp: Natürlich können Sie auch beim Warmwasser Energie und somit Kosten einsparen, indem Sie z.B. etwas weniger häufig oder etwas weniger lang duschen.

Achtung: Sie sollten alle 72 Stunden Warmwasser aus der Leitung entnehmen, um einem Legionellenbefall vorzubeugen.

Mehr Informationen zum Thema Legionellen finden Sie unter www.howoge.de/trinkwasser

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Bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius ist eine Einsparung von bis zu 6 Prozent möglich.

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Seit Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG) in Kraft. Es sieht vor, dass sich die Vermieter an den Kosten beteiligen müssen. Das Gesetz soll nicht nur Mietende entlasten, sondern Vermietern einen Anreiz bieten, in die energetische Sanierung der Wohngebäude zu investieren.

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CO2-Kosten sind eine Steuer, die klimaschädliche Brennstoffe verteuert. Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z.B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen). Strombetriebene Heizungen, wie z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, sind vom CO2KostAufG nicht erfasst.

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Da der Ausstoß von klimaschädlichem CO2-Gas (Kohlendioxid) in den nächsten Jahren in Deutschland deutlich sinken muss, hat die Bundesregierung ein Klimapaket beschlossen. Dieses sieht vor, dass fossile Energieträger wie Öl und Gas und Fernwärme, mit denen viel CO2 ausgestoßen wird, durch einen CO2-Preis teurer werden. Denn die Erhöhung der CO2-Konzentration bewirkt, dass mehr Wärme zurückgehalten wird als notwendig: Die Temperatur auf der Erde steigt an. CO2 ist mit über 50 % am durch Menschen verursachten Treibhauseffekt beteiligt.

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Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen regelt – das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG. Es ist gestaffelt über 10 Stufen: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter:innen einen Anteil zwischen 5 und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – der/die Vermieter:in jeweils den Rest.

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Die Aufteilung erfolgt erstmalig mit der Abrechnung der Betriebs- und Heizkostenkosten für 2023 (nur Abrechnungszeiträume beginnend ab 01.01.2023), also im Lauf des Jahres 2024. CO2-Kosten, die durch den Verbrauch von Brennstoff angefallen und vor dem 01.01.2023 in Rechnung gestellt worden sind, bleiben unberücksichtigt.

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2021 betrug dieser Preis 25 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 wird der CO2-Preis stetig angehoben, wobei die geplante Erhöhung zum 1. Januar 2023 aufgrund der Energiekrise um ein Jahr verschoben wurde.

01.01.2021 25,00 €/Tonne CO2

01.01.2022 30,00 €/Tonne CO2

01.01.2023 30,00 €/Tonne CO2, da Erhöhung ausgesetzt

01.01.2024 45,00 €/ Tonne CO2

01.01.2025 55,00 €/ Tonne CO2

01.01.2026 55,00-65,00 €/Tonne CO2

Ab 2027 soll für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden. Das heißt, es wird dann keinen feststehenden CO2-Preis mehr geben, sondern einen Preis, der sich am Markt bildet.

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Die CO2-Kosten, für alle ab dem 1. Januar 2023 beginnenden Abrechnungszeiträume, werden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen anteilig aufgeteilt. Die prozentuale Aufteilung richtet sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer fällt der zu tragende Kostenanteil für uns als Vermieterin aus. Kurz gesagt: Verursacht das Gebäude an sich wenig CO2, dann ist der Anteil des Vermieters geringer und der von Ihnen als Mietenden größer. Und andersherum: Verursacht das Gebäude viel CO2, dann liegt der überwiegende Teil der Kosten beim Vermieter.

In Nichtwohngebäuden gilt eine Aufteilung zu 50:50 bis zum Jahr 2025.
Für Wohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude gilt ein 10-Stufenmodell (siehe Abbildung)

Die notwendigen Angaben zur Einstufung des Gebäudes erhalten Vermieter:innen jährlich im Zuge der Jahresrechnung des Wärmelieferanten. Auf Basis dieser Werte kann das von Vermieter:innen beauftragte Abrechnungsunternehmen, im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung, den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes (CO2-Emmission kg/m²) bestimmen und somit die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen ermitteln.

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Ausnahmen bilden Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Wände nicht gedämmt werden dürfen, wodurch sich die Energiebilanz eines Hauses nicht durch den Vermieter verbessern lässt. Der Kostenanteil der Vermieter wird in derartigen Fällen halbiert oder entfällt ganz.

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Versorgen sich Mieter:innen selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter den Mieter:innen den entsprechenden Anteil der Kohlendioxidkosten zu erstatten. Mieter:innen müssen dies proaktiv vom Vermieter schriftlich einfordern.

In den Fällen, in denen Mieter:innen sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, also etwa Wärme aus einer Gasetagenheizung und das Gas direkt vom Anbieter beziehen, sind diese gemäß § 5 Absatz 3 für die Anwendung des Stufenmodells selbst zuständig. Mieter:innen berechnen in diesen Fällen nicht den spezifischen Kohlendioxidausstoß des Gebäudes, sondern den der Wohnung. Der jährliche Kohlendioxidausstoß wird durch die Wohnfläche der Wohnung dividiert. Weiter legen in diesen Fällen die Mieter:innen den spezifischen Kohlendioxidausstoß der Wohnung an das Stufenmodell (siehe Tabelle oben) an und ermitteln auf diese Weise das maßgebliche Aufteilungsverhältnis. Der Kohlendioxidausstoß der Wohnung ist in den Fällen des Absatz 3 zugrunde zu legen, weil weder Vermieter noch Mieter:in die Möglichkeit haben, den Kohlendioxidausstoß des Gesamtgebäudes zu erfahren.

Besonderheit: Nutzt ein/e Mieter:in Brennstoffe nicht ausschließlich in Anlagen zur Wärmeerzeugung für die Heizung oder für Heizung und Warmwasser, sondern darüber hinaus zum Betrieb eigener Geräte zu anderen Zwecken (z.B. Gasherd), ist sein/ihr Erstattungsanspruch um fünf Prozent zu kürzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Rechenhilfe für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:in freigeschaltet. Hier geht es zum Rechner der Bundesregierung.

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Wir als HOWOGE sehen uns nicht nur als Vermieterin, die Wohnraum zur Verfügung stellt. Vielmehr möchten wir lebendige Kieze entwickeln, in denen Menschen füreinander da sind und sich gegenseitig helfen. Deshalb bieten wir zahlreiche zusätzliche Dienstleistungen an, die Sie in Ihrem Alltag unterstützen. So zum Beispiel unsere Soziale Beratung und die mobilen Hausmeister:innen.

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Graffiti-Schmierereien, Vandalismusschäden, Ärger im Haus – der mobile Hausmeisterservice oder ein Sicherheitsdienst achten im Kiez abends und nachts auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie kontrollieren, ob Türen und Fenster verschlossen sind, ob sich Fremde in den Häusern aufhalten, ob Müll herumliegt, Lampen kaputt oder Zugänge und Einfahrten verstellt sind. Und wenn jemand in der Nachbarschaft mal zu laut feiert, sind die HOWOGE-Mitarbeiter:innen auch zur Stelle und bitten, die Hausordnung einzuhalten.

Der mobile Hausmeisterservice​​​​​​​ unterstützt die Havarie-Hausmeister:innen, die außerhalb der Geschäftszeiten Ansprechpersonen für Havarien und Ähnliches sind.

Die Einsatzzeiten der mobilen Hausmeisterservice-Teams sind:

Mo – Do: 18 – 04 Uhr,
Fr – So: 19 – 05 Uhr.

Telefonisch erreichen Sie sie unter der 030 5464 1300.

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Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten. Sie benötigen eine Beratung zu Ihren Mietschulden oder Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung? Brauchen Sie Hilfe, weil Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können? Suchen Sie Unterstützungsangebote oder geeignete Beratungsstellen? Dann melden Sie sich bei uns!

Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich. Wir freuen uns auf eine Nachricht oder einen Anruf von Ihnen.
Die Beratungszeiten und Kontaktmöglichkeiten unserer Sozialberatung finden Sie hier.

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Ja, mit unserem HOWOGE Grünstrom. Photovoltaik-Anlagen auf unseren Dächern machen aus Sonnenstrahlen Strom. So sparen Sie bares Geld und tun unserem Klima gleichzeitig etwas Gutes. Wir bieten Ihnen kurze Vertragslaufzeiten von nur 12 Monaten sowie kurze Kündigungsfristen von nur einem Monat.

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Internet-, Kabel- und Telefondienstleistungen sind separat zu beauftragen. Für all diese Dienstleistungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die Sie im Internet recherchieren können.

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Es ist grundsätzlich möglich, Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon zu installieren. Es gibt aber wichtige Sicherheits- und Genehmigungsanforderungen, die Sie beachten müssen, bevor Sie Ihr Balkonkraftwerk planen. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

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Die HOWOGE prüft aktuell dieses Thema, wie ein Glasfaserausbau in ihren Beständen bis in die Wohnungen (FTTH) vorgenommen werden kann. Tatsächlich sind aber bereits viele Bestände an ein Glasfasernetz (FTTB) angebunden, und sie können bereits heute hohe Bandbreiten über die bestehenden Kabelnetze nutzen. Das heißt, ein hohes Datenvolumen kann über Ihre Internet-Verbindung in einer gewissen Zeit übertragen werden.

Selbstverständlich erfolgt eine Information an die Mieter:innen sobald feststeht, wie und wann die Glasfaser installiert werden soll.

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"Die HOWOGE hat die Installation eines Glasfaseranschlusses bis an die Gebäude nicht grundsätzlich verboten. Wir prüfen derzeit wie die Versorgung in unseren gesamten Beständen zukünftig erfolgen soll und wer die besten Konditionen für unsere Mieter:innen hat"

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Derzeit plant die HOWOGE den Ausbau eines zukünftigen Glasfasernetzes und bereitet die Durchführung vor.

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Aktuell können wir leider keine Freigabe erteilen, da wir eine einheitliche Versorgung unserer Gebäude mit Glasfaser vorsehen. Individuelle Freigaben würden zu einem Wirrwarr an Installationen führen, das nicht händelbar ist. Daher sind wir dabei ein planvolles Vorgehen umzusetzen. Wir planen eine entsprechende Ausstattung aller unserer Gebäude mit einem weitestgehend einheitlichen System – bitte haben Sie noch etwas Geduld, wir informieren Sie rechtzeitig.

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Wir können ihre Unzufriedenheit nachvollziehen. Wir empfehlen ihnen, einmal die Bandbreiten-Angebote der Kabelnetzbetreiber zu überprüfen. Hier sind bereits sehr hohe Bandbreiten, also Datenvolumina im Angebot.

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Die HOWOGE möchte sich auch im Bereich Mobilität zukunftsfähig aufstellen. Wir verstehen es als unseren Auftrag, nachhaltig und vorausschauend zu planen. Um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und gleichzeitig eine Stadt der kurzen Wege zu schaffen, testet die HOWOGE verschiedene neue Mobilitäts-Projekte in mehreren Wohnquartieren.

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Alle bereits existierenden Mobilitätsprojekte finden Sie in der Übersicht auf der Mobilitätsseite der HOWOGE.

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Alle geplanten Mobilitätsprojekte finden Sie in der Übersicht auf der Mobilitätsseite der HOWOGE.

Sie haben Fragen zu unseren Projekten, möchten uns einen eigenen Vorschlag mitteilen oder wünschen sich eine Möglichkeit, Kritik mitzuteilen? Gerne stehen wir Ihnen dafür per E-Mail zur Verfügung: mobile@howoge.de

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Die wichtigsten Informationen rund um das Thema nachhaltige Mobilität finden Sie auf der Webseite der HOWOGE.

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Bei Fragen und Anregungen können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: mobile@howoge.de

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Die HOWOGE möchte sich auch im Bereich Mobilität zukunftsfähig aufstellen. Wir verstehen es als unseren Auftrag, nachhaltig und vorausschauend zu planen. Um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und gleichzeitig eine Stadt der kurzen Wege zu schaffen, testet die HOWOGE verschiedene neue Mobilitäts-Projekte in mehreren Wohnquartieren.

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Alle bereits existierenden Mobilitätsprojekte finden Sie in der Übersicht auf der Mobilitätsseite der HOWOGE.

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Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Ladeinfrastruktur finden Sie auf der Webseite der HOWOGE.

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Bei Fragen und Anregungen können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: mobile@howoge.de

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Es kann (leider) nur der bisherige Kabel-TV-Anbieter gewählt werden. Dies hängt mit den Nutzungsrechten der Kabel-TV-Leitung im Haus bis zur eigenen Wohnung zusammen. Für diesen Bereich hat die HOWOGE Verträge mit Anbietern für die jeweiligen Objekte geschlossen. Die Leitungsebene vom Haus bis zur jeweiligen Wohnung (Netzebene 4) kann und darf daher nicht von einem anderen Anbieter genutzt werden. Den für ihr Haus zuständigen Anbieter finden Sie im Hausaushang ihres Hauses.

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Durch eine Gesetzesänderung dürfen Gebühren für einen TV-Kabelanschluss ab dem 01. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Betroffene Mieter:innen haben wir direkt mit einem persönlichen Anschreiben über diese Änderung informiert und aufgefordert, Einzelverträge mit dem im jeweiligen Gebiet zuständigen Anbieter abzuschließen. In den meisten HOWOGE Wohnungen beziehen die Mietenden bereits über einen direkten Vertrag mit dem Anbieter - Kabel TV. Für diese Mietenden bleibt alles wie es ist! Daher haben der Großteil der HOWOGE Mieter:innen auch kein Anschreiben von der HOWOGE erhalten.

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Der Bundestag hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) zum 01. Dezember 2021 angepasst. Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des TV-Kabelanschlusses in der Wohnung. Wenn Sie als Mieter:in dazu ein Schreiben von der HOWOGE erhalten haben, werden bislang die Kosten für ihren Kabel-TV-Anschluss mit der Betriebsnebenkostenabrechnung automatisch abgerechnet. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 01.07.2024 ist diese Abrechnung über die jährliche Betriebskostenabrechnung nicht mehr zulässig. Somit müssen Sie zukünftig einen eigenen und direkten Kabel-TV-Vertrag (sog. Einzelnutzervertrag) mit dem für Sie zuständigen Betreiber abschließen. Den für das jeweilige Objekt zuständigen Betreiber finden Sie im Schaukasten ihres Hauses. In der Betriebskostenabrechnung 2024 werden je nach Anbieter daher nur Kosten für den Zeitraum 01.01.-30.06.2024 bzw. 01.01.-31.05.2024 anfallen und abgerechnet.

Ausgenommen sind hier Mieter:innen, die eine TV-Zusatzversorgung haben. Da es nur einzelne Mieter:innen in den Häusern betrifft, wird es hierzu keinen Aushang geben. Der Anbieter und die Kontaktdaten werden jedoch in Ihrem Schreiben aufgeführt.

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Sie müssen aktiv einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit dem zuständigen Anbieter für ihr Haus, in dem Sie wohnen, abschließen. Anschließend werden Sie von diesem Anbieter direkt versorgt und entrichten die jeweils fälligen Nutzungsgebühren ab 01.07. bzw. 01.06. (je nach Anbieter) an diesen Anbieter. Welcher Anbieter für ihr Haus zuständig ist, finden Sie im Aushang am Hauseingang Ihres Hauses.

Bitte beachten Sie:

Bei der Firma PYUR sind die Einzelnutzerverträge bereits jetzt verfügbar und können abgeschlossen werden.

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Diese Umstellung betrifft nur die Mieter:innen, die bislang über die Betriebsnebenkosten ihren Fernsehanschluss bezahlen oder in deren Mietzahlung ein Posten „TV-Zusatzversorgung“ aufgeführt ist. Sie müssen jetzt zum 01.07.24 bzw. 01.06.24 einen eigenen Vertrag für ihr Kabelfernsehen abschließen. Alle anderen Mieter:innen, die nun aktuell nicht angeschrieben wurden, haben bereits einen sogenannten Einzelnutzervertrag. Haben Sie von der HOWOGE keine Anschreiben in Sachen Kabel-TV erhalten, müssen Sie also nichts tun.

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Neben Telekom und Vodafone stellt auch PYUR als Breitbandkabelanbieter auf Einzelnutzungsverträge um. Dies jedoch bereits zum 01.06.2024. Die betroffenen Mietenden werden selbstverständlich gesondert und rechtzeitig dazu durch die HOWOGE informiert.

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Bisher sind nur wenige Einzelnutzerverträge freigeschalten beim Kabelnetzbetreiber Vodafone. Ab 08. Juli 2024 werden jedoch alle Mietenden Einzelnutzerverträge abschließen können. In einem Kulanzzeitraum von ca. vier Wochen können Sie das Kabelfernsehen noch kostenfrei nutzen.

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Die Umstellung erfolgt ab dem 01.07.2024 (Firma Vodafone) bzw. 01.06.2024 (Firma PYUR). Wird bis dahin kein Einzelnutzervertrag durch den jeweiligen Mietenden mit dem Anbieter abgeschlossen, erfolgt die Abschaltung der Kabel-TV-Versorgung automatisch.

Hinweis: Es wird nach bisheriger Erkenntnis bei den Anbietern einen Umstellungszeitraum von mehreren Wochen geben, so dass nicht unmittelbar zum 01.07.2024 der TV-Empfang abgeschaltet wird.

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Die Umstellung erfolgt nach vorherigem Abschluss eines Einzelnutzervertrags bei ihrem zuständigen Betreiber automatisch, dafür müssen Sie nichts weiter tun und auch nicht zu Hause sein.

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Es wird empfohlen, zeitnah einen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen. Anderenfalls wird der Anschluss für Kabelfernsehen zum 01.07. bzw. 01.06.2024 abgestellt.

Hinweis: Es wird nach bisheriger Erkenntnis bei den Anbietern einen Umstellungszeitraum von mehreren Wochen geben, so dass nicht unmittelbar zum 01.07.2024 der TV-Empfang abgeschaltet wird.

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Es ist nichts weiter zu tun. Wenn kein Kabel-TV-Vertrag abgeschlossen wird, wird auch kein Kabel-TV empfangen.

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Nein, Ihr Einzelvertrag muss erst zum 01.07.2024 bzw. 01.06.2024 beginnen. Die Abrechnung über die Betriebskosten bzw. als TV-Zusatzversorgung endet automatisch am 30.06.2024 bzw. 31.05.2024 (je nach Anbieter). Somit findet keinerlei doppelte Abrechnung statt.

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Nach der Umstellung entfallen die Kosten für die TV-Kabelgebühren in den Betriebsnebenkosten oder der Posten wird aus der Mietzahlung genommen – je nach Mietvertrag. Sofern Sie rechtzeitig einen Einzel-Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen haben, bleibt technisch alles wie gewohnt. Sie müssen am Umstellungstag nicht zuhause sein. Sie benötigen keine neuen Empfangsgeräte und ein Sendersuchlauf oder andere Änderungen an den Einstellungen oder Verkabelungen müssen nicht vorgenommen werden. Nach Buchung eines Einzelnutzervertrags empfangen Sie ihr Kabelfernsehen auch ab dem 01.07.2024 in gewohnter Weise.

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Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie finden sie aber auch hier.

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Die Hausordnung in unseren Gebäuden soll ein friedliches und ordentliches Miteinander garantieren. Die gesamte Hausordnung finden Sie hier.

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In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten. Musikanlagen, Radios und Fernsehgeräte sollten insbesondere zu diesen Zeiten nicht zu laut sein. Störende Geräusche, Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.

Der häufigste Grund für Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft ist Partylärm. Wird auf dem Balkon oder der Terrasse gefeiert, muss es ab 22 Uhr ruhig sein. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.

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Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.

Müll wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der braunen Biotonne entsorgt werden. In die schwarze Tonne kommt der übrige Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.

In die blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – in dafür vorgesehenen Sammelbehältern außerhalb Ihrer Wohnanlage.

Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.

Falls Sie Möbel oder andere größere Gegenstände entsorgen möchten, beauftragen Sie bitte den Sperrmüllservice oder fahren zu einem BSR-Recyclinghof. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.bsr.de.

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Anfallender Müll gehört in die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Sofern die entsprechenden Tonnen aufgestellt sind, ist der Müll zu sortieren und recycelgerecht zu entsorgen. Die Trennung von Müll reduziert die Betriebskosten, da die Entsorgung von sortiertem Müll preiswerter als die Entsorgung von nicht sortiertem Müll ist. Müllplätze sind sauber zu halten, um zu verhindern, dass sich Ratten und Ungeziefer ansiedeln.

Das Abstellen von Sperrmüll auf den Müllplätzen, in den Kellergängen oder anderen Stellen des Grundstücks ist nicht gestattet. Müllabwurfanlagen dürfen zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr nicht benutzt werden. Der Müll ist in geschlossenen Tüten in die Abwurfanlage zu geben. Glühende Gegenstände (Zigarettenkippen u. ä.) dürfen aus Gründen des Brandschutzes nicht in die Müllabwurfanlagen eingeworfen werden.

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Grünanlagen sind keine Fußballplätze, Gehwege keine Fahrstraßen für Fahrräder, Mopeds, Motorräder und Autos. Kinder bis zu zehn Jahren dürfen jedoch mit ihren Rädern auf den Gehwegen spielen.

Die Ruhezeiten sind auch auf Spiel- und Bolzplätzen einzuhalten.

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Bitte achten Sie darauf, dass durch das Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihren Balkon, die Wäscheplätze im Hof oder die Trockenräume in Ihrem Haus.

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Bitte Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abstellen. Sind solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden, kann auch der Eingangsbereich genutzt werden, sofern der Weg für alle Nachbar:innen und Besuchenden zugänglich bleibt. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Treppenabsätze nicht gestattet.

Fahrräder gehören nicht in den Eingangsbereich, in die Flure und ins Treppenhaus.

Damit im Brandfall alle Rettungswege zugänglich sind, müssen Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen frei und unverstellt sein.

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Die Unterstellung von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nicht statthaft, Fahrräder sind über die Treppe und Flure zu tragen, nicht zu fahren. Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Rollatoren sind grundsätzlich in entsprechend vorgesehene Gemeinschaftsräume unterzustellen. Soweit gewidmete Gemeinschaftsräume nicht vorhanden sind, sind Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Rollatoren im Eingangsbereich des Hauses so aufzustellen, dass dessen Zweckbestimmung nicht unangemessen eingeschränkt wird. Der Mieter ist jedoch für eventuell entstehende Personen- oder Sachschäden haftbar, bei ihm liegt auch das Risiko, welches sich aus dem Abstellen ergibt. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen Fluchtwege nicht verstellt werden, ein Abstellen von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Rollatoren auf Treppenabsätzen ist nicht gestattet. Fußmatten sind nicht auf den Flur, sondern hinter die Wohnungstür zu legen.

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Die Aufzugsbestimmungen sind einzuhalten. Aufzüge sind ordnungsgemäß zu benutzen und nicht zu überladen. Ist der Aufzug für den Transport von Möbeln geeignet, so hat der Mieter vor dem geplanten Transport den Hausmeister zu informieren.

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Ausreichendes Lüften und richtiges Heizen - im Winter ist beides zusammen besonders wichtig - sind Voraussetzungen für ein angenehmes Raumklima. Richtiges Lüften, d.h. mehrmals täglich das Fenster für eine kurze Zeit - zehn bis fünfzehn Minuten - weit öffnen, verhindert ein übermäßiges Ansteigen der Luftfeuchtigkeit und damit die Bildung von Schimmelpilzen an den Außenwänden. Beachten Sie bitte die Hinweise für richtiges Heizen und Lüften auf unserer Homepage.Decken, Teppiche u. ä. dürfen nicht aus dem Fenster ausgeschüttelt werden. Betten sind zum Lüften innen vor dem Fenster auszulegen. Sie dürfen nicht aus dem Fenster hinausgehängt werden.

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Loggien und Balkone, Wintergärten sowie der vorhandene Vollwärmeschutz der Fassade dürfen weder angebohrt noch beklebt werden. Fenster dürfen nicht angebohrt werden. Es dürfen keine Veränderungen an der Farbgestaltung durch Streichen oder Tapezieren vorgenommen werden. Die Montage von Blumenkästen ist an verglasten Loggien nicht möglich. Das Anbringen von Lamellen, Rollos bzw. anderer Vorhänge und das Bekleben der Loggiaverglasungen sind nicht gestattet. Gardinen dürfen nur an der in der Verglasungskonstruktion bereits integrierten Vorrichtung (Gardinenleiste) befestigt werden. Das äußere optische Erscheinungsbild der rahmenlosen Verglasung darf nicht verändert werden.

Das Grillen mit Elektrogrills ist grundsätzlich im üblichen Umfang möglich, wobei jedoch die Interessen der Mitmieter zu berücksichtigen sind. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Gas- oder Kohlegrills zu verwenden.

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Wenn Sie auf Ihrem Balkon mit der Familie oder Ihren Freund:innen grillen möchten, benutzen Sie bitte ausschließlich einen Elektrogrill und sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbar:innen. Sie könnten sich sonst durch Rauch und Geruch belästigt fühlen. Auf den Freiflächen rund um Ihre Wohnung ist die Nutzung eines Grills nur erlaubt, wenn es dafür ausgewiesene Flächen gibt.

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Auf Böden, in Kellern und in Treppenhäusern ist Rauchen oder das Mitführen von offenem Licht (Kerzen, Öllämpchen u. a.) verboten. In den Abstellräumen außerhalb der Wohnungen dürfen keine leicht entzündbaren und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.

Bei starkem Frost besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen einfrieren und als Folge Rohrbrüche entstehen. Alle Räume, in denen sich Wasserleitungen befinden, sind ausreichend zu erwärmen.

Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietgegenstandes.

Bei schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig. Änderungen und Ergänzungen der Hausordnung darf der Vermieter vornehmen.

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Bei Abwesenheit, die einen Zeitraum von ca. 14 Tagen überschreitet, kann es aufgrund des fehlenden Wasseraustausches in den Wasserleitungen zu einer Ablagerung kommen. Wir würden Ihnen deshalb empfehlen, nach Ihrer Rückkehr zum Durchspülen der Leitungen die Wasserhähne kurz zu betätigen.

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Müll, Asche, Lumpen, Katzenstreu, Damenhygieneartikel, Farb- und Essenreste usw. gehören nicht in den Ausguss oder in die Toilette. Die Abflüsse sind regelmäßig zu säubern, um Verstopfungen vorzubeugen. Die Verursacher von Verstopfungen sind in den meisten Fällen nachträglich zu ermitteln und werden mit den Kosten für die Beseitigung dieser Verstopfungen und deren Folgen belastet.

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Die Installation von Wasch- und Geschirrspülmaschinen darf nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Dabei ist immer ein Aquastop zu montieren. Einbaugeräte sind ebenfalls von einem Fachmann elektroseitig installieren zu lassen. Die Bedienungsvorschriften sind genau zu beachten.

In den Küchen ist die Installation von Umlufthauben, jedoch nicht von Abzugshauben, gestattet. Es ist verboten, diese an die Lüftungssysteme anzuschließen.

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Alle Schlüssel sind bei einem Auszug an den Vermieter zurückzugeben. Es dürfen ohne schriftliche Erlaubnis keine weiteren Schlüssel nachgefertigt werden. Sofern der Vermieter bei Auszug nicht sämtliche Schlüssel zurückerhält, behält er sich das Recht vor, alle mit diesen Schlüsseln zu öffnenden Schlösser auf Kosten des ausziehenden Mieters auszutauschen.

Haus- und Kellertüren sind ständig geschlossen zu halten.

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Tiere sind treue Begleiter des Menschen. Haustiere müssen in einer Wohnung jedoch artgerecht gehalten werden und sie dürfen keine Mitbewohner:innen stören. Nicht jedes Tier eignet sich zudem für das Leben in einer Wohnung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Haustierhaltung.

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Kleintiere als Haustiere sind artgerecht und in einer Weise zu halten, dass von ihnen keine Belästigungen ausgehen. Mitbewohner dürfen durch die Tierhaltung nicht gestört werden.

Verunreinigungen und Verschmutzungen, die die Tiere verursachen, sind von ihren Eigentümern umgehend zu beseitigen und zu entsorgen. Das Füttern von freilebenden Tieren ist aus hygienischen Gründen untersagt, da durch Futterreste Ratten und Ungeziefer angezogen werden.

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Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Kanarienvögel oder Hamster können immer in der Wohnung gehalten werden. Falls Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, ist vorher die Erlaubnis der HOWOGE einzuholen. Zur Vorlage reichen Sie bitte Angaben zur Rasse des Tieres, ein Foto, einen Steuernachweis sowie einen Versicherungsnachweis ein. Grundsätzlich ist bei größeren Hunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Für die Haltung von Katzen reicht ein formloser Antrag aus. Das Halten von Tieren einer als gefährlich geltenden oder zu Kampfzwecken abrichtbaren Gattung oder Rasse ist bei der HOWOGE verboten. Gleiches gilt für exotische Tiere, wie beispielsweise Leguane, Giftschlangen oder Skorpione.

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In Treppenhäusern und Aufzügen müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Das gilt auch für Grünflächen und Spielplätze, die zur Hausgemeinschaft gehören.

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Zuerst einmal bitten wir Sie, ein freundliches Gespräch mit der entsprechenden Person zu suchen. Sollte es des Öfteren dazu kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Wenden Sie sich gern unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer an kundenzentrum@howoge.de oder oder schreiben Sie uns per Post (Postfach 10 03 19, 57003 Siegen). Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier.

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Wer den eigenen Balkon katzensicher gestalten will, darf dafür den Vollwärmeschutz der Fassade nicht anbohren oder bekleben. Im Fachhandel sind in der Höhe verstellbare Teleskopstangen erhältlich, die eine gute Halterung für Katzennetze darstellen.

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Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senior:innen, Alleinstehende und Pärchen – in Ihrer Wohnanlage treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.

Bei Streitigkeiten, die sich nicht durch ein freundliches Gespräch beseitigen lassen, können Sie uns kontaktieren. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Quartiersbüros finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.

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Sollte eine benachbarte Mietpartei innerhalb der ausgewiesenen Ruhezeiten zu laut sein, dann suchen Sie ein freundliches Gespräch und bitten Sie darum, den Fernseher oder die Musikanlage etwas leiser zu stellen. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.

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Wir wünschen uns für unsere Mieter:innen ein gutes Miteinander in freundlicher Nachbarschaft. Sollten Konflikte auftreten, bitten wir Sie daher, zuerst ein freundliches Gespräch zu suchen und aufeinander zu zu gehen. Bei wiederholten Verstößen oder wenn freundliche Gespräche nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.

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Graffiti-Schmierereien, Vandalismusschäden, Ärger im Haus – der mobile Hausmeisterservice oder ein Sicherheitsdienst achten im Kiez abends und nachts auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie kontrollieren, ob Türen und Fenster verschlossen sind, ob sich Fremde in den Häusern aufhalten, ob Müll herumliegt, Lampen kaputt oder Zugänge und Einfahrten verstellt sind. Und wenn jemand in der Nachbarschaft mal zu laut feiert, sind die HOWOGE-Mitarbeiter:innen auch zur Stelle und bitten, die Hausordnung einzuhalten.

Der mobile Hausmeisterservice unterstützt die Havarie-Hausmeister:innen, die außerhalb der Geschäftszeiten Ansprechpersonen für Havarien und Ähnliches sind.

Die Einsatzzeiten der mobilen Hausmeisterservice-Teams sind:

Mo – Do: 18 – 04 Uhr,
Fr – So: 19 – 05 Uhr.

Die Rufnummern der Teams finden Sie in den Informationskästen Ihres Hauseingangs oder hier auf der Website.

Mobile Hausmeister:innen sind telefonisch erreichen unter der 030 5464 1300.

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Bettwanzen sind Parasiten aus der Familie der Plattwanzen. Vor allem nachts saugen sie sich mit Blut voll und hinterlassen rote, meist stark juckende Stiche auf der Haut. Viele Menschen glauben, dass ein Befall mit Bettwanzen hygienische Ursachen hat. Das stimmt nicht. Bettwanzen kommen meist von außen in die Wohnung: in Reisegepäck und Warenkisten oder mit gebrauchten Gegenständen wie Möbel, Matratzen oder Kleidung. Bei starkem Befall springen Bettwanzen auf benachbarte Wohnungen über.

Typische Verstecke von Bettwanzen und ihren Eiern:

  • hinter lockeren Tapeten oder Lichtschaltern
  • in Bücherregalen, Kommoden, Schränken oder Kleidung
  • in Sofas und anderen Polstermöbeln
  • in Lattenrosten oder Matratzen
  • in Dielenritzen und hinter Scheuerleisten
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  • Stiche: mehrere kleine rote Punkte auf der Haut dicht beieinander (sog. Wanzenstraße), häufig stark juckend
  • Geruch: penetrant-süßlicher Duft wie Bittermandel, wird etwa beim Klopfen auf die Matratze freigesetzt
  • Kot: kleine dunkle Punkte in Nähe typischer Verstecke
  • Eier: länglich und weiß, kleben am Untergrund Wanzen: zwischen 4–6 Millimeter groß, rotbraun und platt. Im vollgesaugten Zustand bis zu 9 Millimeter groß und dunkelrot bis schwarz.
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  • Besonders achtsam sollte sein, wer privat oder geschäftlich viel reist, fremde Reisende beherbergt oder gebrauchte Gegenstände erwirbt.
  • Kontrollieren Sie fremde Hotel- und Gästezimmer sorgfältig auf die typischen Befallszeichen, vor allem auf Kotrückstände.
  • Packen Sie Reisegepäck in der Badewanne aus, um fliehende Bettwanzen sofort zu erkennen.
  • Prüfen Sie alle gebraucht erworbenen Gegenstände sorgfältig. Auch in Büchern oder CD-Hüllen können sich Eier verstecken.
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Für das Vorkommen von Bettwanzen oder anderer Schädlinge in der Wohnung muss sich niemand schämen. Bettwanzen können durch Koffer, Reisen, gebrauchte Möbel, Matratzen oder Kleidung in die Wohnung kommen. Es ist extrem wichtig, Schädlinge sofort der HOWOGE zu melden, auch wenn Sie nur einen Einzelnen in Ihrer Wohnung entdecken. Die Bekämpfung ist für die Mieterschaft der HOWOGE kostenlos.
Bettwanzen sind ein Fall für die professionelle Schädlingsbekämpfung. Ein einziges Weibchen kann bis zu 300 Eier legen. Richtig ist daher folgendes Vorgehen:

  1. Melden Sie einen Befall so schnell wie möglich bei unserem Technischen Kundenservice. Die für sie passende Telefonnummer finden Sie unten auf dieser Seite unter Eingabe Ihrer Adresse oder im Infokasten im Eingang Ihres Hauses.
  2. Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin mit der Schädlingsbekämpfung und klären in Ihrer Wohnung die wichtigsten Fragen eines Einsatzes. Eventuell müssen Sie Möbel abrücken oder abbauen, Bilder abhängen, Ritzen abkleben oder besonders befallene Gegenstände entsorgen.
  3. Der oder die Schädlingsbekämpfer:in setzt dann die passenden Mittel ein. Sie müssen mit zwei bis vier Terminen in Ihrer Wohnung rechnen.
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Zwischen den 1950er und 1980er Jahren wurde in ganz Deutschland Asbest als „Wunderfaser“, die über eine hohe Hitze- und Säurebeständigkeit verfügt, verbaut. Deshalb wurde Asbest zur Verbesserung des Brandschutzes unter anderem in Dach-Wellplatten, Wandund Bodenplatten, im Dämm-Material von Fassaden oder auch in Estrich eingearbeitet. Mit Bekanntwerden potenziell nachteiliger Eigenschaften wurde die weitere Verwendung von Asbest 1993 gesetzlich verboten.

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Nein! Denn die Asbestfasern sind in den Platten fest gebunden. Das gilt auch für den bei einigen Bodenbelägen verwendeten asbesthaltigen Kleber. Unbeschädigte Bodenplatten sind deshalb für Mieter:innen nach Auskunft des zuständigen Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) völlig unbedenklich. Deswegen besteht auch kein Ausbaugebot für unbeschädigte Asbestbauteile.

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Äußerlich ist nicht zu unterscheiden, ob es sich um asbesthaltige oder asbestfreie Platten handelt. Wurde Ihr Wohnhaus jedoch im genannten Zeitraum erbaut und mit PVC-Platten ausgelegt, sollten Sie Folgendes im Umgang mit Böden und Wänden in Ihrer Wohnung beachten:

  • Beachten Sie generell die in Ihrem Mietvertrag aufgeführten Verhaltensregeln in Bezug auf Böden und Wände
  • Führen Sie keine Arbeiten wie Bohrungen, Schleifen oder Sägearbeiten an Ihren Böden oder Wänden durch, wenn sich an diesen offen verlegte PVC-Platten befinden
  • Auch ein neuer Oberboden wie z.B. Laminat oder Linoleum darf nicht durchbohrt werden
  • Vorhandene Platten, auch lose Teile, dürfen nicht entfernt werden
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Diese Fälle bitte unverzüglich Ihrem Kundenzentrum mitteilen. Wir werden die Bauteile daraufhin prüfen, ob Asbest vorliegt, in Abstimmung mit dem LAGetSi eine sichere Entfernung etwaigen Asbests durch Spezialunternehmen veranlassen und uns von einer einwandfreien und für Sie gefahrlosen Beseitigung überzeugen. Sofern Sie eigene Teppichböden oder andere Fußbodenbeläge entfernen wollen, unter denen sich Fußboden-Kunststofffliesen befinden, bitten wir Sie ebenfalls, dies vorab mit Ihrem Kundenzentrum abzustimmen. Die richtige Ansprechperson finden Sie hier.

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Nein. Die Mitte des Raums ist der sinnvollste Montageort und nach Möglichkeit auch zu wählen. Unbedingt einzuhalten ist jedoch der Abstand zu Wänden oder hohen Möbeln, der in der DIN 14676 mit mindestens 50 cm vorgeschrieben ist. Beim Techem-RWM ist wegen der technischen Toleranzen der Umfeldüberwachung jedoch ein Mindestabstand von 60 cm einzuhalten.

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Nein. Diese Frage wird regelmäßig im Zusammenhang mit auftretenden Falschalarmen gestellt. In diesen Fällen muss die Feuerwehr sofort alarmiert werden, um die Tür zu öffnen, die Ursache zu identifizieren und den Brand zu löschen. Würde nur eine Türöffnung über einen Schlüsseldienst erfolgen, würden wertvolle Minuten verstreichen, bis das Feuer entdeckt und erst dann die Feuerwehr gerufen würde. Diese Verzögerung kann Leben und Gesundheit der Bewohner:innen gefährden.

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Techem bemüht sich, defekte Rauchwarnmelder zeitnah auszutauschen, sobald Techem Kenntnis von dem Defekt erlangt hat. Hierbei strebt Techem einen Austausch innerhalb weniger Arbeitstage an. Wie lange dies tatsächlich dauert, hängt auch von Faktoren ab, die nicht Techem, sondern der Kunde oder der Wohnungsnutzer / die Wohnungsnutzerin zu verantworten haben, z.B. Bekanntgabe von Telefonnummern, Erreichbarkeit, Zutrittsmöglichkeit zur Wohnung. Eine fixe maximale Zeitspanne lässt sich deshalb nicht exakt im Vorfeld bestimmen.

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Solange Techem mit dem RWM-Service beauftragt ist, grundsätzlich ja. Ausnahmen bilden von Dritten verursachte Alarme oder Schäden an den RWM. Dann ist letztendlich der Verursacher oder die Verursacherin zu belasten.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Zuerst per Telefon über die speziell zu RWM geschulten Mitarbeiter:innen des Service-Centers. Bei Bedarf erfolgt die Weitergabe an Spezialist:innen.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Grundsätzlich ja. Bei Falschalarmen kann jedoch in fast allen Fällen unmittelbar per Telefon über das Service-Center geholfen werden. Das Service-Center ist 24 Stunden und auch am Wochenende erreichbar.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja
  • Automatische Abdeck- / und Umfeldüberwachung für Verschmutzungs- und Hinderniserkennung
  • Automatisch Überwachung der Durchlässigkeit der Raucheindringöffnungen
  • Automatische Geräteprüfung der Elektronik inkl. Batterie, Bauteile, Raucherkennung, Warnsignale, Demontage
  • keine Alarmierung bei kurzfristig andauernder Rauch-/Dampfbelastung oder elektronischen Störgrößen
  • Überprüfung und Speicherung des Gerätestatus per Funk
  • Techem Rauchwarnmelder-Service mit Überwachung der per Funk empfangenen Gerätedaten und entsprechender Reaktion bei Fehlerzuständen
  • 10 Jahre Gewährleistung auf Gerät und Batterie, solange Techem mit dem Service beauftragt ist
  • Fest eingebaute, nicht entnehmbare Batterie.
  • Hochwertiges, per Mikroprozessor gesteuertes Gerät.
  • gleichbleibende Detektionsempfindlichkeit sowie Verschmutzungserkennung verhindert Täuschungsalarme aufgrund unvermeidbarer Staubablagerungen in der Rauchkammer
  • Nachtunterdrückung von Störungsmeldungen (bis zu 12 Stunden) bei Dunkelheit
  • die Prüfung bei Funk erfolgt automatisch und ohne Betreten der Wohnung und ist kaum wahrnehmbar
  • das akustische Signal bei Störungsmeldungen hat eine abgesenkte Lautstärke und kann nur schwer mit einem Alarm verwechselt werden (z.B. von Nachbarn bei Abwesenheit des Mieters)
  • Umfassendes Fehler-Logbuch mit Funk-Übertragung 
  • Automatische Überprüfungen
  • Automatische Abdeck- / und Umfeldüberwachung für Verschmutzungs- und Hinderniserkennung

Automatische Überprüfungen

  • Automatische Abdeck- / und Umfeldüberwachung für Verschmutzungs- und Hinderniserkennung mittels drei Ultraschallsensoren (Funktionsweise wie Einparkhilfe an Kfz), die quasi in einer Halbkugel im Radius von bis zu 60 cm um den montierten Melder herum Gegenstände erkennen.
  • Automatische Überwachung der Durchlässigkeit der Raucheindringöffnungen mittels Infrarotlicht, das durch die Raucheindringöffnungen ins Innere des Melders geleitet und geschwächt wird, wenn die Öffnungen sich zusetzen/verstopft sind.
  • Automatische Geräteprüfung der Elektronik inkl. Batterie, Bauteile, Raucherkennung, Warnsignale, Demontage.

Kontrolle per Funk

  • Der Techem Funk-RWM führt alle genannten Kontrollen mehrfach monatlich automatisch durch und signalisiert ggf. vorliegende Fehlerzustände an den Bewohner:innen. Genauere Informationen zu den Fehlermeldungen finden sich in der Bedienungsanleitung.
  • Die Übermittlung der Ergebnisse der Prüfungen erfolgt dann jährlich per Funk an Techem per Walk-By Überprüfung, d.h. ein Techem Mitarbeiter:innen oder Vertragspartner:innen liest im nahen Umfeld des Hauses oder im Treppenhaus die Funksignale aus. Die Wohnung muss hierfür nicht betreten werden. Mit dem Techem Rauchwarnmelder-Service werden also die Geräte überwacht, die Ergebnisse dokumentiert, Fehler schnellstmöglich behoben und so die in den Landesbauordnungen geforderte Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder sichergestellt.
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Einige Wettbewerber bieten die Montage mit Klebe- und mit Magnetplatten an. Diese Montage wird zwar nicht eindeutig von der DIN 14604 untersagt, allerdings hält diese Montage der so genannten Schlag- und Schwingungsprüfung nicht stand, die im August 2006 durch den Feuerwehrausschuss in der DIN vorgeschrieben wurde.

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Die Montage erfolgt durch ein von der HOWOGE beauftragten Diensleistungsunternehmen.

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In Deutschland gibt es jährlich rund 200.000 Wohnungsbrände mit über 500 Toten und über 5.000 Verletzten mit Langzeitschäden.
Die eigentliche Gefahr eines Wohnungsbrandes geht nicht vom Feuer, sondern vom dabei entstehenden Rauch aus.
In der Nacht entstehen zwar nur ein Drittel der Brände, gleichzeitig resultieren aus diesen Bränden aber zwei Drittel der Toten und Verletzten, da der Geruchsinn im Schlaf ausgeschaltet ist und der Rauch nicht wahrgenommen wird.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit RWM-Pflicht (beispielsweise Großbritannien und Schweden) haben gezeigt, dass die Anzahl der Brandtoten durch die RWM um 40 % (Großbritannien) und um 60 % (Schweden) reduziert wurden.
ABER: Dieser Effekt hält nur solange an, wie die Geräte funktionsbereit sind: In Großbritannien stieg nach wenigen Jahren die Anzahl der Personenschäden wieder an, da es keine Verpflichtung zur Sicherstellung der Funktionsbereitschaft der RWM gab.

DARUM streben die Gesetzgeber in Deutschland ebenfalls eine flächendeckende Ausstattung von Wohngebäuden mit RWM bei gleichzeitiger Sicherung der Funktionsbereitschaft an.

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Die Montage der Rauchwarnmelder ist durch die DIN 14604 beschrieben. Techem Rauchwarnmelder werden durch zwei Schrauben an der Decke bzw. Dachschräge befestigt. Damit werden die strengen DIN-Normen eingehalten. Die Montage erfolgt ausschließlich durch geschulte Mitarbeiter:innen oder Vertragspartner:innen.

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Durch Betätigen der Taste wird eine Überprüfung des RWM und der Umgebung im Umfeld von bis zu 60 cm durchgeführt. Im Falle eines Alarms kann mit der Benutzertaste die akustische Alarmierung für 15 Minuten deaktiviert werden. Bei Störungen kann mit der Benutzertaste der regelmäßige Hinweiston, der alle 5 Minuten ertönt, für 3 Tage deaktiviert werden.

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Im Brandfall wird mit mindestens 85 dB(A) alarmiert, was der Lautstärke einer Autohupe entspricht. Wird die Alarmprüfung über Funk durchgeführt, ist in einer Wohnung ohne Nebengeräusche ein leises Klicken wahrnehmbar. Ein per Hand ausgelöster Testalarm hat eine Lautstärke von ca. 73dB(A), was einem Fernsehgerät mit Zimmerlautstärke entspricht.

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Die Bedienungsanleitung der Rauchwarnmelder können Sie sich hier herunterladen.

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Der hochwertige, optische Rauchwarnmelder arbeitet nach dem so genannten Streulichtprinzip. In der Rauchkammer wird ein Lichtstrahl durch die Rauchpartikel gestreut, so dass Anteile des Lichtstrahls auf eine Fotozelle fallen und damit den akustischen Alarm ausgelösen. Über die Lebensdauer von 10 Jahren lässt es sich nicht vermeiden, dass feinster Staub in die Rauchkammer eindringt und sich auf Leuchtdiode und Fotolinse ablagert. Diese Verschmutzung wird durch den Mikroprozessor erkannt und bei der Überwachung berücksichtigt, abhängig vom Verschmutzungsgrad justiert der RWM die Empfindlichkeit der Detektion nach.

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Ja. RWM müssen in allen Räumen installiert werden, die von den Zimmern aus als Fluchtwege aus der Wohnung heraus dienen. Das gilt für alle Durchgangszimmer bis in den Wohnungsflur, in welchem sowieso ein RWM zu installieren ist.

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Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung in allen bewohnbaren Räumen und Fluchtwege. In Küchen und Bädern werden normalerweise keine RWM montiert, da in diesen Räumen Umgebungseinflüsse wie starker Küchen- oder Wasserdampf auftreten, die gehäuft zu Alarmen führen können. Wenn diese Räume jedoch auch als Fluchtweg dienen, können RWM erforderlich werden. In dem Fall muss man von Schlafräumen/Fluchtwegen ausgehen, in denen auch Kochstellen betrieben werden. In der Realität wird es immer eine Einzelfallentscheidung sein, ob und wie derartige Räume ausgestattet werden. Die Entscheidung und Umsetzung trifft der speziell dafür ausgebildete Monteur vor Ort.

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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und der HOWOGE per Post an Postfach 10 03 19, 57003 Siegen zugehen. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mieter:innen unterschrieben sein, sonst ist diese unwirksam. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung. Bevollmächtigte mit Originalvollmacht können die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Wichtig ist, die Mietvertragsnummer, die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mietenden sowie eine eventuelle Vollmacht anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können.

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Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei der HOWOGE vorliegen. Ein Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Dezembermonats kündigen möchten, dann müssen wir die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag im Oktober erhalten. Bei älteren Mietverträgen muss die Frist gemäß Vertrag eingehalten werden.

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Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist leider nicht möglich. Sollten wir jedoch einen/eine Nachmieter:in für Ihre Wohnung finden, welche/r bereits früher Ihre Wohnung beziehen möchte, kann dies vereinbart werden.

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Sollte noch kein/e Nachmieter:in für Ihre Wohnung gefunden sein, können Sie Ihre Kündigungsfrist verlängern.

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Die Nachmietersuche obliegt der vermietenden Partei. Eine Benennung eines möglichen Nachmieters ist demnach ausgeschlossen.

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Den Bezug von Strom müssen Sie eigenständig bei einem Stromlieferanten anmelden. Falls Sie eine Gasetagenheizung haben, gilt das auch für Gas. Dem Vertrag mit Ihrem Anbieter können Sie die entsprechende Kündigungsfrist entnehmen.
Für Mieter:innen, die HOWOGE Grünstrom beziehen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Bitte notieren Sie den Stand Ihres Stromzählers oder halten Sie diesen mit einem Foto bei der Wohnungsübergabe fest. Der Zählerstand wird von der Vermietung ebenfalls abgelesen und ins Protokoll geschrieben.

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Zur Beantragung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Kundenzentrum. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.

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Haben Sie Ihre Wohnung unrenoviert übernommen, können Sie diese ebenso unrenoviert zurückgeben. Trifft dies zu, wurde dies in Ihrem Übergabeprotokoll festgehalten. Andernfalls gelten die Schönheitsreparaturklauseln gemäß Ihres MIetvertrags sowie die Absprachen in Ihrem Übergabeprotokoll.

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Renovierungen/Schönheitsreparaturen gemäß MV und Protokoll vollständig ausgeführt, Wohnung ist vollständig beräumt und gereinigt, alle Schlüssel gemäß Übergabeprotokoll zurückgeben

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Hausmeister

Ihre erste Ansprechperson für Sauberkeit, Ordnung und Verkehrssicherheit rund um Ihre Wohnung.

Mobile Hausmeister

Zuständig für Sauberkeit, Ordnung und Verkehrssicherheit in den Kiezen und für die Einhaltung der Hausordnung.

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