Was kann ich als Mieter:in tun?
Sorgen Sie bitte dafür, dass das Wasser an allen Entnahmestellen in ihrer Wohnung regelmäßig fließt. Am besten dreimal pro Woche. Die Wasserleitung wird dadurch gespült und eine Stagnation („Abstehen“) des Wassers vermieden, also somit das Befallrisiko deutlich vermindert. War eine Dusche längere Zeit nicht in Benutzung, sollten Sie vor dem erstmaligen Duschen einige Minuten lang heißes Wasser ablaufen lassen, das Fenster öffnen und sich aufgrund der Aerosolbildung möglichst nicht im unmittelbaren Duschbereich aufhalten.
Durch regelmäßiges Reinigen und Entkalken der Duschköpfe, Perlatoren und Strahlregler kann ebenfalls das Legionellenrisiko minimiert werden. Bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Montage) sind die Mieter:innen verpflichtet das Warm- und Kaltwasser einige Minuten lang laufen zu lassen (siehe nachfolgende Tabelle).
Umgang mit dem Trinkwasser nach längerer Abwesenheit
Eine Reihe Faktoren kann die Trinkwasserqualität beeinflussen. Dazu gehört auch ein Einfluss des Werkstoffes aus dem die Trinkwasserleitung hergestellt wurde. Gerade bei längeren Standzeiten des Trinkwassers in Leitungen kann sich die Qualität verändern. Hierfür sind Hauseigentümer:innen und die Mieter:innen verantwortlich. Daher müssen Sie Sorge tragen, dass das Wasser in den Leitungen nicht stagniert.