Offene Sprechstunde im KIEZCONTAINER
Wann: immer den 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr
Wo: Anna-Ebermann-Straße 6, 13053 Berlin
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Hohe Betriebskosten, eine persönliche Krise oder andere Faktoren – finanzielle Notlagen können jeden treffen. Bitte sprechen Sie frühzeitig mit uns, sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten und stellen Sie Mietzahlungen nicht unkommentiert ein. Gemeinsam finden wir eine Lösung, kostenfrei und vertraulich. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu unserem Unterstützungsangebot.
Kleine Hilfe, große Wirkung. Unsere speziell geschulten Kolleg:innen der Mietschulden- und Sozialberatung stehen Ihnen mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Seite. In einem vertraulichen Gespräch erarbeiten sie gemeinsam mit Ihnen Lösungen zum Abbau der Mietschulden, beraten zu Unterstützungsangeboten und helfen bei Anträgen für Sozialleistungen.
So erreichen Sie uns:
dienstags 9 bis 11 Uhr
donnerstags 15 bis 17 Uhr
Sie möchten persönlich über Ihre sozialen Sorgen rund um Wohnung, Mietschulden oder andere Themen mit uns sprechen? Dann nutzen Sie gern die offene Sprechstunde unserer Sozialberatung. Kostenlos und vertraulich.
Wann: immer den 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr
Wo: Anna-Ebermann-Straße 6, 13053 Berlin
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Sollten Sie aufgrund von Mietschulden bereits eine fristlose Kündigung erhalten haben – oder Ihnen droht schon eine Räumungsklage – dann können Sie sich auch an die Soziale Wohnhilfe (Fachstelle für Wohnungsnotfälle) im Sozialamt Ihres jeweiligen Bezirks wenden. Dort können Sie sich beraten lassen und finden Unterstützung. In vielen Fällen lassen sich durch die Hilfe der Ämter Zwangsräumungen verhindern. Auch viele soziale Träger der freien Wohlfahrtspflege bieten Hilfen bei drohendem oder bereits eingetretenem Wohnungsverlust an.
Erteilen Sie hier Ihr SEPA-Lastschriftmandat ganz bequem online. So können wir Ihre Miete automatisch abbuchen und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Oder prüfen Sie, ob die Miete direkt vom Amt an uns überwiesen werden kann. Dabei hilft Ihnen Ihr Kundenzentrum weiter. Erhöhen Sie außerdem bereits vorsorglich Ihre Vorauszahlungen für warme und/oder kalte Betriebskosten und vermeiden Sie so hohe Nachzahlungsforderungen.
Gestiegene Energiekosten und Lebensmittelpreise belasten viele Menschen. Die Bundesregierung hat daher umfangreiche Entlastungspakte geschnürt, die Ihnen finanziell helfen sollen. Eine Übersicht finden Sie hier.
So gibt es verschiedene staatliche Unterstützungsangebote, die den Erhalt der Wohnung sichern und den Umgang mit gestiegenen Energiekosten erleichtern sollen.
Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Damit wollen Bund und Länder verhindern, dass jemand aus finanziellen Gründen seine Wohnung verliert. Wohngeld kann bei Ihrem Bürgeramt oder beim Wohnungsamt beantragt werden in dem Berliner Bezirk, in dem Sie leben.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Das heißt, Sie müssen bei Ihrem Wohnungsamt einen Antrag stellen.
Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses hängt von verschiedenen Punkten ab:
Ob Sie Wohngeld beziehen können, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie zudem hier.
Personen mit geringem Einkommen, die ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können, wenden sich bitte an das Jobcenter und beantragen Leistungen nach dem SGB II.
Auch wenn Ihr Einkommen üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II begründen.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Bürgergeld in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
Das Jobcenter für Ihren Bezirk finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder -nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht mehr bezahlen können, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Bezirks und beantragen Sie Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung).
Auch wenn Ihre Rente üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
Das Sozialamt für Ihren Bezirk finden Sie hier.
Richtiges Heizen und Lüften ist nicht nur gut, fürs Wohnklima, sondern auch für Ihre Betriebskostenabrechnung. Finden Sie außerdem Stromfresser und senken Sie Ihre Energiekosten mit den wirkungsvollen Tipps, Experten-Videos und Checklisten auf unserer Ratgeberseite.
Exklusiv: Strom sparen mit der Caritas
In Kooperation mit der Caritas bieten wir Ihnen eine individuelle Energiesparberatung durch die Stormspar-Checker.
KIEZCONTAINER in Hohenschönhausen
Wann: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 13 bis 17 Uhr
Wo: Anna-Ebermann-Straße 6, 13053 Berlin
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Thermometersiedlung
Wann: jeden 2. und 4. Montag im Monat von 12 bis 15 Uhr
Wo: Celsiusstraße 60, 12207 Berlin
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Mittelpunktbibliothek Wilhelm Liebknecht / Namik Kemal am Kottbusser Tor
Wann: jeden 2. und 4 Dienstag im Monat von 14 bis 16 Uhr.
Wo: Adalbertstr. 2, 10999 Berlin
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Energieberatung in der Zingster Straße
Wann: Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, 14–17 Uhr
Wo: INU Infrastrukturelles Netzwerk Umweltschutz gGmbH, Zingster Straße 6, 13051 Berlin)
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Mehr zu den Stormspar-Checkern unter www.stromspar-check.de.
Weitere Standorte folgen.