Eine Frau hält ein Formular von der HOWOGE und berät eine Kundin.

Ihr Mietvertrag in Berlin Bereit für die neue Wohnung

Dokumente für den Mietvertragsabschluss

Wir freuen uns, dass Sie sich für die HOWOGE als Ihre Vermieterin interessieren. Sie haben eine passende Wohnung gefunden und freuen sich schon auf die neuen vier Wände? Vor einer Besichtigung und zur Vorbereitung eines Mietvertragsabschlusses benötigen wir von Ihnen einige Angaben.

Unsere Mietbedingungen für Wohnungsanmietungen

Wenn Sie einen Mietvertrag für Wohnungen bei der HOWOGE abschließen möchten, muss das insgesamt verfügbare Haushaltsnettoeinkommen mindestens dreimal so hoch sein wie die Gesamtmiete. Ein Beispiel: Wenn Sie über ein Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 EUR verfügen, können die Mietkosten Ihrer neuen Wohnung insgesamt bis zu 1.000 EUR betragen. Sollten Sie Leistungen vom Amt beziehen, ist die entsprechende Mietübernahmeerklärung des für Sie zuständigen Jobcenter/Amt (Leistungsgebers) erforderlich.

Zur Abstimmung eines Besichtigungstermins benötigen wir von Ihnen:

  • Angaben zu Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail)
  • Angaben zur Wohnberechtigung, wenn es sich um eine WBS-Wohnung handelt (genehmigte Wohnfläche, Anzahl der Räume)

Alle Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS) finden Sie hier.


Zur Besichtigung bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis


Falls Sie die besichtigte Wohnung mieten möchten, benötigen wir zur Prüfung des Vertragsabschlusses:

  • Name, Vorname, Adresse aller Mietvertragspartner:innen
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Kopie des Wohnberechtigungsscheines, wenn es sich um eine WBS-Wohnung handelt
  • Angaben zur Einkommenssituation (Nettoeinkommen)
     

Um dann den Mietvertrag mit Ihnen abschließen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Nachweise der Einkommensverhältnisse bzw. die Mietübernahmeerklärung des für Sie zuständigen Leistungsgebers (Jobcenter/Amt)
  • Bonitätsauskunft (diese wird von der HOWOGE eingeholt)
  • Falls eine ausreichende Bonität nicht gegeben ist (insbesondere bei Schüler:innen, Studierenden, Auszubildenden), sollte eine solvente Person dem Mietvertrag beitreten. Auch für den Beitretenden erfolgt dann die Bonitätsprüfung.


Falls Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, ist vorher die Erlaubnis der HOWOGE einzuholen. Zur Vorlage reichen Sie bitte Angaben zur Rasse des Tieres, ein Foto, einen Steuernachweis sowie einen Versicherungsnachweis ein. Hunde, die einer als gefährlich eingestuften Rasse angehören, sind prinzipiell nicht gestattet. Grundsätzlich ist bei größeren Hunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Für die Haltung von Katzen reicht ein formloser Antrag aus.

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir in unseren Wohnungsmietverträgen grundsätzlich einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren vereinbaren!

Unsere Mietbedingungen für Gewerberaumanmietungen

Zur Abstimmung eines Besichtigungstermins benötigen wir von Ihnen:

  • Angabe zu Firma, Ansprechperson, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer bzw. E-Mail)
  • Angaben zur Nutzung


Falls Sie die besichtigten Gewerberäume anmieten möchten, benötigen wir zu Prüfung des Vertragsabschlusses:

  • Nutzungskonzept mit Aufstellung der Öffnungszeiten
  • Handels-/Vereinsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung
  • Referenzen
  • zum Abschluss des Mietvertrages: Auskunft SCHUFA/Credit-Reform
     

Wir weisen abschließend nochmals darauf hin, dass das Ihnen unterbreitete Angebot unverbindlich ist. Auch bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss.

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