Ein respektvolles und tolerantes Miteinander ist wesentlich für ein friedliches Zusammenleben aller Mieter. Die HOWOGE duldet in ihren Häusern weder Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Name, Religion, Sprache oder Lebensweise noch Mobbing, Bedrohung oder Belästigung. Es gelten folgende Bestimmungen:
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie finden sie aber auch hier.
Die Hausordnung in unseren Gebäuden soll ein friedliches und ordentliches Miteinander garantieren. Die gesamte Hausordnung finden Sie hier.
In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten. Musikanlagen, Radios und Fernsehgeräte sollten insbesondere zu diesen Zeiten nicht zu laut sein. Störende Geräusche, Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
Der häufigste Grund für Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft ist Partylärm. Wird auf dem Balkon oder der Terrasse gefeiert, muss es ab 22 Uhr ruhig sein. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.
Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Müll wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der braunen Biotonne entsorgt werden. In die schwarze Tonne kommt der übrige Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.
In die blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – in dafür vorgesehenen Sammelbehältern außerhalb Ihrer Wohnanlage.
Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.
Falls Sie Möbel oder andere größere Gegenstände entsorgen möchten, beauftragen Sie bitte den Sperrmüllservice oder fahren zu einem BSR-Recyclinghof. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.bsr.de.
Anfallender Müll gehört in die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Sofern die entsprechenden Tonnen aufgestellt sind, ist der Müll zu sortieren und recycelgerecht zu entsorgen. Die Trennung von Müll reduziert die Betriebskosten, da die Entsorgung von sortiertem Müll preiswerter als die Entsorgung von nicht sortiertem Müll ist. Müllplätze sind sauber zu halten, um zu verhindern, dass sich Ratten und Ungeziefer ansiedeln.
Das Abstellen von Sperrmüll auf den Müllplätzen, in den Kellergängen oder anderen Stellen des Grundstücks ist nicht gestattet. Müllabwurfanlagen dürfen zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr nicht benutzt werden. Der Müll ist in geschlossenen Tüten in die Abwurfanlage zu geben. Glühende Gegenstände (Zigarettenkippen u. ä.) dürfen aus Gründen des Brandschutzes nicht in die Müllabwurfanlagen eingeworfen werden.
Grünanlagen sind keine Fußballplätze, Gehwege keine Fahrstraßen für Fahrräder, Mopeds, Motorräder und Autos. Kinder bis zu zehn Jahren dürfen jedoch mit ihren Rädern auf den Gehwegen spielen.
Die Ruhezeiten sind auch auf Spiel- und Bolzplätzen einzuhalten.
Bitte achten Sie darauf, dass durch das Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihren Balkon, die Wäscheplätze im Hof oder die Trockenräume in Ihrem Haus.
Bitte Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abstellen. Sind solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden, kann auch der Eingangsbereich genutzt werden, sofern der Weg für alle Nachbar:innen und Besuchenden zugänglich bleibt. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Treppenabsätze nicht gestattet.
Fahrräder gehören nicht in den Eingangsbereich, in die Flure und ins Treppenhaus.
Damit im Brandfall alle Rettungswege zugänglich sind, müssen Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen frei und unverstellt sein.
Die Unterstellung von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nicht statthaft, Fahrräder sind über die Treppe und Flure zu tragen, nicht zu fahren. Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Rollatoren sind grundsätzlich in entsprechend vorgesehene Gemeinschaftsräume unterzustellen. Soweit gewidmete Gemeinschaftsräume nicht vorhanden sind, sind Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Rollatoren im Eingangsbereich des Hauses so aufzustellen, dass dessen Zweckbestimmung nicht unangemessen eingeschränkt wird. Der Mieter ist jedoch für eventuell entstehende Personen- oder Sachschäden haftbar, bei ihm liegt auch das Risiko, welches sich aus dem Abstellen ergibt. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen Fluchtwege nicht verstellt werden, ein Abstellen von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Rollatoren auf Treppenabsätzen ist nicht gestattet. Fußmatten sind nicht auf den Flur, sondern hinter die Wohnungstür zu legen.
Die Aufzugsbestimmungen sind einzuhalten. Aufzüge sind ordnungsgemäß zu benutzen und nicht zu überladen. Ist der Aufzug für den Transport von Möbeln geeignet, so hat der Mieter vor dem geplanten Transport den Hausmeister zu informieren.
Ausreichendes Lüften und richtiges Heizen - im Winter ist beides zusammen besonders wichtig - sind Voraussetzungen für ein angenehmes Raumklima. Richtiges Lüften, d.h. mehrmals täglich das Fenster für eine kurze Zeit - zehn bis fünfzehn Minuten - weit öffnen, verhindert ein übermäßiges Ansteigen der Luftfeuchtigkeit und damit die Bildung von Schimmelpilzen an den Außenwänden. Beachten Sie bitte die Hinweise für richtiges Heizen und Lüften auf unserer Homepage.Decken, Teppiche u. ä. dürfen nicht aus dem Fenster ausgeschüttelt werden. Betten sind zum Lüften innen vor dem Fenster auszulegen. Sie dürfen nicht aus dem Fenster hinausgehängt werden.
Loggien und Balkone, Wintergärten sowie der vorhandene Vollwärmeschutz der Fassade dürfen weder angebohrt noch beklebt werden. Fenster dürfen nicht angebohrt werden. Es dürfen keine Veränderungen an der Farbgestaltung durch Streichen oder Tapezieren vorgenommen werden. Die Montage von Blumenkästen ist an verglasten Loggien nicht möglich. Das Anbringen von Lamellen, Rollos bzw. anderer Vorhänge und das Bekleben der Loggiaverglasungen sind nicht gestattet. Gardinen dürfen nur an der in der Verglasungskonstruktion bereits integrierten Vorrichtung (Gardinenleiste) befestigt werden. Das äußere optische Erscheinungsbild der rahmenlosen Verglasung darf nicht verändert werden.
Das Grillen mit Elektrogrills ist grundsätzlich im üblichen Umfang möglich, wobei jedoch die Interessen der Mitmieter zu berücksichtigen sind. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Gas- oder Kohlegrills zu verwenden.
Wenn Sie auf Ihrem Balkon mit der Familie oder Ihren Freund:innen grillen möchten, benutzen Sie bitte ausschließlich einen Elektrogrill und sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbar:innen. Sie könnten sich sonst durch Rauch und Geruch belästigt fühlen. Auf den Freiflächen rund um Ihre Wohnung ist die Nutzung eines Grills nur erlaubt, wenn es dafür ausgewiesene Flächen gibt.
Auf Böden, in Kellern und in Treppenhäusern ist Rauchen oder das Mitführen von offenem Licht (Kerzen, Öllämpchen u. a.) verboten. In den Abstellräumen außerhalb der Wohnungen dürfen keine leicht entzündbaren und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.
Bei starkem Frost besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen einfrieren und als Folge Rohrbrüche entstehen. Alle Räume, in denen sich Wasserleitungen befinden, sind ausreichend zu erwärmen.
Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietgegenstandes.
Bei schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig. Änderungen und Ergänzungen der Hausordnung darf der Vermieter vornehmen.
Bei Abwesenheit, die einen Zeitraum von ca. 14 Tagen überschreitet, kann es aufgrund des fehlenden Wasseraustausches in den Wasserleitungen zu einer Ablagerung kommen. Wir würden Ihnen deshalb empfehlen, nach Ihrer Rückkehr zum Durchspülen der Leitungen die Wasserhähne kurz zu betätigen.
Müll, Asche, Lumpen, Katzenstreu, Damenhygieneartikel, Farb- und Essenreste usw. gehören nicht in den Ausguss oder in die Toilette. Die Abflüsse sind regelmäßig zu säubern, um Verstopfungen vorzubeugen. Die Verursacher von Verstopfungen sind in den meisten Fällen nachträglich zu ermitteln und werden mit den Kosten für die Beseitigung dieser Verstopfungen und deren Folgen belastet.
Die Installation von Wasch- und Geschirrspülmaschinen darf nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Dabei ist immer ein Aquastop zu montieren. Einbaugeräte sind ebenfalls von einem Fachmann elektroseitig installieren zu lassen. Die Bedienungsvorschriften sind genau zu beachten.
In den Küchen ist die Installation von Umlufthauben, jedoch nicht von Abzugshauben, gestattet. Es ist verboten, diese an die Lüftungssysteme anzuschließen.
Alle Schlüssel sind bei einem Auszug an den Vermieter zurückzugeben. Es dürfen ohne schriftliche Erlaubnis keine weiteren Schlüssel nachgefertigt werden. Sofern der Vermieter bei Auszug nicht sämtliche Schlüssel zurückerhält, behält er sich das Recht vor, alle mit diesen Schlüsseln zu öffnenden Schlösser auf Kosten des ausziehenden Mieters auszutauschen.
Haus- und Kellertüren sind ständig geschlossen zu halten.
Tiere sind treue Begleiter des Menschen. Haustiere müssen in einer Wohnung jedoch artgerecht gehalten werden und sie dürfen keine Mitbewohner:innen stören. Nicht jedes Tier eignet sich zudem für das Leben in einer Wohnung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Haustierhaltung.
Kleintiere als Haustiere sind artgerecht und in einer Weise zu halten, dass von ihnen keine Belästigungen ausgehen. Mitbewohner dürfen durch die Tierhaltung nicht gestört werden.
Verunreinigungen und Verschmutzungen, die die Tiere verursachen, sind von ihren Eigentümern umgehend zu beseitigen und zu entsorgen. Das Füttern von freilebenden Tieren ist aus hygienischen Gründen untersagt, da durch Futterreste Ratten und Ungeziefer angezogen werden.
Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Kanarienvögel oder Hamster können immer in der Wohnung gehalten werden. Falls Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, ist vorher die Erlaubnis der HOWOGE einzuholen. Zur Vorlage reichen Sie bitte Angaben zur Rasse des Tieres, ein Foto, einen Steuernachweis sowie einen Versicherungsnachweis ein. Grundsätzlich ist bei größeren Hunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Für die Haltung von Katzen reicht ein formloser Antrag aus. Das Halten von Tieren einer als gefährlich geltenden oder zu Kampfzwecken abrichtbaren Gattung oder Rasse ist bei der HOWOGE verboten. Gleiches gilt für exotische Tiere, wie beispielsweise Leguane, Giftschlangen oder Skorpione.
In Treppenhäusern und Aufzügen müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Das gilt auch für Grünflächen und Spielplätze, die zur Hausgemeinschaft gehören.
Zuerst einmal bitten wir Sie, ein freundliches Gespräch mit der entsprechenden Person zu suchen. Sollte es des Öfteren dazu kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Wenden Sie sich gern unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer an kundenzentrum@howoge.de oder oder schreiben Sie uns per Post (Postfach 10 03 19, 57003 Siegen). Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier.
Wer den eigenen Balkon katzensicher gestalten will, darf dafür den Vollwärmeschutz der Fassade nicht anbohren oder bekleben. Im Fachhandel sind in der Höhe verstellbare Teleskopstangen erhältlich, die eine gute Halterung für Katzennetze darstellen.
Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senior:innen, Alleinstehende und Pärchen – in Ihrer Wohnanlage treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.
Bei Streitigkeiten, die sich nicht durch ein freundliches Gespräch beseitigen lassen, können Sie uns kontaktieren. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Quartiersbüros finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.
Sollte eine benachbarte Mietpartei innerhalb der ausgewiesenen Ruhezeiten zu laut sein, dann suchen Sie ein freundliches Gespräch und bitten Sie darum, den Fernseher oder die Musikanlage etwas leiser zu stellen. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.
Wir wünschen uns für unsere Mieter:innen ein gutes Miteinander in freundlicher Nachbarschaft. Sollten Konflikte auftreten, bitten wir Sie daher, zuerst ein freundliches Gespräch zu suchen und aufeinander zu zu gehen. Bei wiederholten Verstößen oder wenn freundliche Gespräche nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Kundenzentrums oder Servicepoints finden Sie hier oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de.
Graffiti-Schmierereien, Vandalismusschäden, Ärger im Haus – der mobile Hausmeisterservice oder ein Sicherheitsdienst achten im Kiez abends und nachts auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie kontrollieren, ob Türen und Fenster verschlossen sind, ob sich Fremde in den Häusern aufhalten, ob Müll herumliegt, Lampen kaputt oder Zugänge und Einfahrten verstellt sind. Und wenn jemand in der Nachbarschaft mal zu laut feiert, sind die HOWOGE-Mitarbeiter:innen auch zur Stelle und bitten, die Hausordnung einzuhalten.
Der mobile Hausmeisterservice unterstützt die Havarie-Hausmeister:innen, die außerhalb der Geschäftszeiten Ansprechpersonen für Havarien und Ähnliches sind.
Die Einsatzzeiten der mobilen Hausmeisterservice-Teams sind:
Mo – Do: 18 – 04 Uhr,
Fr – So: 19 – 05 Uhr.
Die Rufnummern der Teams finden Sie in den Informationskästen Ihres Hauseingangs oder hier auf der Website.
Mobile Hausmeister:innen sind telefonisch erreichen unter der 030 5464 1300.
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