Unterjährige Verbrauchsinformation „Ziel ist es, EU-weit den Energieverbrauch zu reduzieren“

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Mietende mit fernauslesbaren Geräten für Heizung und Warmwasser erhalten monatlich schriftlich eine Verbrauchsinformation. Damit soll der eigene Verbrauch einsehbar und steuerbar werden. Im Interview spricht der HOWOGE-Experte Daniel Hernández García über die Hintergründe des Schreibens.

Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter zu einer monatlichen Verbrauchsinformation an Mietende mit fernauslesbaren Geräten für Heizung und Warmwasser. Grund für diese Verordnung ist die im Jahr 2018 in Kraft getretene europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Dahinter steckt das Ziel, EU-weit den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Wohnhäusern zu reduzieren. Indem die Bewohner:innen monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden, sollen sie in die Lage versetzt werden, ihren Verbrauch bewusst zu beeinflussen und zu steuern.


Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Heizkosten- bzw. Warmwasserverteiler. Entsprechend der Heizkostenverordnung werden die Angaben zur besseren Vergleichbarkeit in Kilowatt pro Stunde (kWh) umgerechnet.

Die Mitteilung der Verbräuche in kWh dienen lediglich zur Orientierung für die Mietenden, um den eigenen Energieverbrauch von Monat zu Monat besser einschätzen zu können. Die konkreten Kosten liegen erst nach Abschluss des Abrechnungszeitraums seitens der Versorger vor und werden im Rahmen der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung ermittelt und abgerechnet.

Auf jeden Fall! Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die jährliche Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die monatliche Transparenz soll den Verbraucher:innen die Möglichkeit geben, ihr Verbrauchsverhalten bei Bedarf anzupassen. Die monatlichen Verbrauchsangaben müssen aber nicht identisch mit der Endabrechnung sein. Mit der jährlichen Abrechnung werden dann nämlich die tatsächlichen Verbräuche und Kosten vom Energieversorger aufgeführt. Dieses Schreiben erhalten die Mietenden wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.

Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte Bringschuld für die Gebäudeeigentümer vor. Wir als Vermieterin sind somit verpflichtet, die Informationsschreiben zunächst auf dem Postweg zu versenden – so lange, bis die Möglichkeit geboten wird, sich für den digitalen Empfang der Verbrauchsinformationen zu entscheiden.

Nein, leider besteht keine Möglichkeit dieses Schreiben abzuwählen. Alle Gebäudeeigentümer in Deutschland sind seit 2022 verpflichtet, monatlich ihren Mietenden diese Information zuzusenden, insofern funkfernauslesbare Messgeräte vorhanden sind.

Leider ja. Die verbaute Funktechnik ist - wie Technik im Allgemeinen - nicht frei von Störungen oder Fehlern. Es kann also vorkommen, dass die Daten einer Liegenschaft in einem Monat nicht per Funk ausgelesen werden konnten. In diesem Fall fehlt dann auch das Schreiben oder der Wert.

Dazu gibt die HOWOGE in ihrem Ratgeber rund ums Heizen und Lüften zahlreiche Informationen und Tipps. Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann eine E-Mail an kundenzentrum@howoge.de schreiben.


Die Redaktion bedankt sich für das Interview!

Zur Person

Name: Daniel Hernández García
Position: Mitarbeiter Portfoliosteuerung
Im Unternehmen seit: 2020

Dieser Artikel ist erschienen: April 2024
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