Fragen und Antworten zur Partizipation in der Sewanstraße 38-40 in Friedrichsfelde-Süd

Stand: 25. Mai 2023
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Das Neubauvorhaben Sewanstraße 38 - 40 befindet sich im sogenannten „unbeplanten Innenbereich“. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Genehmigungskriterien sind beispielsweise, ob sich das Neubauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung „einfügt“ und den Charakter der umliegenden Bebauung aufgreift.

Die HOWOGE reichte Ende 2019 einen Bauantrag beim Bezirk Lichtenberg ein. Im Januar 2023 erhielt die HOWOGE vom Bezirk Lichtenberg eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des § 34 BauGB.

Fragen rund um gutachterliche Untersuchungen und Umweltthemen

Die HOWOGE ist bestrebt, möglichst viele Bäume auf Baugrundstücken zu erhalten. Sowohl unsere internen Richtlinien zum nachhaltigen Neubau als auch der Auftrag an unsere Planungsteams beinhalten die klare Regelung für alle Bauvorhaben, Baumfällungen zu vermeiden, wann immer es geht. Allerdings sind zur Umsetzung von Bauvorhaben in der Regel Baumfällungen notwendig. Das war auch in der Sewanstraße 38 - 40 der Fall. Im Februar 2023 wurden Bäume im Bereich der zukünftigen Gebäude und des Baufeldes gefällt. Die neuen Gebäude sind aber so geplant, dass der größtmögliche Teil der vorhandenen Bäume erhalten werden konnte.


Ausgleichsmaßnahmen treffen im Falle des Bauvorhabens und gemäß § 34 BauGB für den Artenschutz und die Baumfällarbeiten zu. Nach den Vorgaben des Stadtbezirks Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, wurde ein Artenschutzfachbeitrag (Gutachten) erarbeitet. Die Fällgenehmigung ist Bestandteil des Bauantrags und wird durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt. Bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen ist die HOWOGE an die behördlichen Vorgaben gebunden. Die Auswahl erfolgt nach dem Leitfaden Grün für Berlin. Im Zuge der Fällgenehmigung wurden die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die Neupflanzungen benannt.


Fragen rund um bautechnische Maßnahmen

In den zwei Gebäuden mit jeweils acht Geschossen entstehen insgesamt 99 Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen.

Die bauvorbereitenden Maßnahmen wurden im Frühjahr 2023 eingeleitet. Die Fertigstellung soll voraussichtlich Ende 2025 erfolgen.

Bauvorbereitende Maßnahmen umfassen alle Maßnahmen, die zur Erschließung und Herrichtung eines Grundstücks im Vorfeld einer Bebauung einleitet werden müssen. Hierzu können Maßnahmen wie die Verlegung von Leitungen sowie Maßnahmen zum Naturschutz und Baumbestand gehören.

Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich. Die HOWOGE ist bemüht, diese so gering wie möglich zu halten.

Im Falle eines Schadens im öffentlichen Straßenland werden diese zum Abschluss der Baumaßnahme beseitigt. Im Vorfeld der Baumaßnahmen wurde der Zustand des öffentlichen Straßenlands im Zuge einer gemeinsamen Begehung mit dem Bezirk Lichtenberg dokumentiert.

Fragen rund um die Außenflächen

Für die Außenanlagen der zwei neuen Gebäude wird ein großzügiger, ansprechend gestalteter und öffentlich zugänglicher Grünraum geschaffen, der auch von den Anwohner:innen genutzt werden kann.

Fragen rund um Mobilität & Stellplätze

Im Zuge des Neubauvorhabens werden drei PKW-Stellplätze entstehen. Es ist vorgesehen, zwei der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen und einen der Parkplätze zur Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorzuhalten. Zusätzlich werden wir Stellplätze für Fahrräder schaffen.


Im Zuge des Bauvorhabens wird die notwendige Kabelinfrastruktur für eine E-Ladesäule bereit gestellt. Die Ladesäule kann errichtet werden, sobald Mieter:innen konkrete Bedarfe angemeldet haben.

Gemäß der aktuellen Berliner Stellplatzverordnung für Fahrräder sind pro Wohnung ca. zwei Stellplätze geplant.

Fragen rund um Mieten & Wohnraum

Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in registrieren zu lassen.

Jetzt vormerken lassen

Durch die Registrierung werden wir Sie informieren, sobald mit einer Vermietung zu rechnen ist. Eine Warteliste für die Wohnungen gibt es im Sinne einer fairen Vermietung nicht. Im Sinne eines fairen und diskriminierungsfreien Vermietungsprozesses gibt es keine Bevorzugung von Bestandsmieter:innen der HOWOGE.


Die Hälfte der Wohnungen werden gefördert zu Einstiegsmieten ab durchschnittlich 6,60 € pro m² (netto, mit WBS) vermietet.

Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar. Rund 30 Prozent der Wohnungen sind barrierefrei geplant.

In zwei Gebäuden mit jeweils acht Geschossen entstehen insgesamt 99 Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen.

Die mietpreisgebunden Wohnungen werden zu Einstiegsmieten ab durchschnittlich 6,60 Euro pro m² (netto, mit WBS) angeboten. Die freifinanzierten Wohnungen werden zu Einstiegsmieten im Schnitt bei 10,50 Euro pro m² (netto) angeboten.

Fragen rund um Partizipation & Kommunikation

Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für das Neubauvorhaben Sewanstraße 38 - 40 eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Die HOWOGE kommt regelmäßig mit Informationen über neue Entwicklungen auf die Anwohnenden zu.

Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Sewanstraße 38 - 40 finden Sie hier


Bei Fragen und Anregungen zur Partizipation können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: sewan38-40@howoge.de.


Wir werden mittels Anwohnerinformationsschreiben über wichtige Meilensteine in der Projektrealisierung berichten (z.B. Beginn der Baustelleneinrichtung).

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