Fragen und Antworten zum Bauprojekt in der Elsastraße 40

Stand: Januar 2023
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Für das Neubauvorhaben Elsastraße 40 tritt § 34 des BauGB in Kraft. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des § 34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Ende November 2021 hat die HOWOGE einen Bauantrag für diesen Neubau beim Bezirksamt Lichtenberg eingereicht. Im Juli 2022 erteilte das Bezirksamt Lichtenberg eine Baugenehmigung für das Neubauvorhaben. Im Dezember 2022 wurde die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Genehmigung der Fällarbeiten erteilt.

Wohnraum in Berlin ist knappes Gut. Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE Wohnungsneubau insbesondere auf eigenen Grundstücken, so auch in der Elsastraße 40.

Fragen rund um gutachterliche Untersuchungen & Umweltthemen

Die HOWOGE ist bestrebt, den Baumbestand im Rahmen des Neubauvorhabens größtmöglich zu erhalten. Jedoch sind auf dem Grundstück Baumfällarbeiten im Bereich des zukünftigen Baufeldes notwendig. Im Zuge der Kompensationsmaßnahmen ist die Neupflanzung von Bäumen auf dem Grundstück vorgesehen. Die Fällgenehmigung ist Bestandteil des Bauantrags und wird durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt. Bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen ist die HOWOGE an die behördlichen Vorgaben gebunden. Die Auswahl erfolgt nach dem Leitfaden Grün für Berlin.

Nein, es erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser.

Von Seiten der Berliner Wasserbetriebe sind keine Einschränkungen hinsichtlich der Wasserversorgung mit Trink- und Gartenwasser bekannt.

Das Regenwasser auf dem Neubaugrundstück wird über eine Rückhaltung gedrosselt in das öffentliche Netz eingeleitet. Die Anlage eines extensiven Gründachs auf dem Neubau unterstützt die Versickerung des Regenwassers auf dem Neubaugrundstück. Sie hält zudem Regenwasser zurück und wirkt durch Verdunstung kühlend.

Im Rahmen des Neubauvorhabens werden alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Die Außenanlagenplanung sieht Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück entlang der Elfriedestraße vor. Zudem wird im Sinne eines nachhaltigen Regenwassermanagements bei der Auswahl der Pflasterbeläge (Kleinsteinpflaster mit Rasenfuge) auf Versickerungsfähigkeit geachtet. Es werden auch unterirdische Rückstaukörper für das Regenwasser eingebaut.

Fragen rund um bautechnische Maßnahmen

Der Neubau ist als Typenhaus mit sechs Geschossen (Höhe ca. 18 m) entlang der Elfriedestraße geplant. Zur Elsastraße hin erfolgt eine Reduzierung auf vier Geschosse (Höhe ca. 12 m).

Der Baustart wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 erfolgen. Voraussichtlich in der 3. KW 2023 werden Baumfällarbeiten auf dem Grundstück durchgeführt und Ersatzniststätten angeordnet. Des Weiteren erfolgen Bodenuntersuchungen. Die HOWOGE rechnet mit einem Abschluss der Bauarbeiten bis zum 3. Quartal 2024.

Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich. Wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Die Baustelle wird während der Bauphase eingezäunt sein.

Ja, die Zufahrten dieser Grundstücke werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Anhand der Dokumentation einer Bestandsaufnahme vor Baubeginn wird gewährleistet, dass sich der Ist-Zustand nicht verschlechtert.

Die Arbeiten werden wochentags in der Regel von 7.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr und samstags von 07.00 Uhr bis max. 18.00 Uhr durchgeführt. Die Arbeitszeit bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Die beauftragten Baufirmen kommen überwiegend aus der Region.

Hier können Sie den Baustelleneinrichtungsplan für das Neubauprojekt ansehen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund von behördlichen Auflagen aber ggf. noch Änderungen bei der Baustelleneinrichtung ergeben können. Entlang der Grundstücksgrenzen wird ein Bauzaun errichtet, der die Baustelle absichert. Innerhalb des abgesperrten Bereiches werden Lagerflächen, eine Kranaufstellfläche sowie Flächen für die Aufstellung von Baustellencontainern angelegt. Der Gehweg der Elsastraße wird entlang der Baustelle für Baustelleneinrichtungsflächen genutzt. An der Elsastraße wird eine provisorische Gehwegüberfahrt hergestellt, die als Baustellenzufahrt dient. Der Kran wird im östlichen Grundstücksbereich aufgestellt werden.


Es wird voraussichtlich beim Kranaufbau und beim Kranabbau jeweils zu einer temporären Straßensperrung der Elsastraße kommen. Weitere Sperrungen sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. Die Elfriedestraße wird während der Bauarbeiten weiterhin befahrbar sein. Bei der Erstellung der Baugrube kann es jedoch zu zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen kommen.
Es ist möglich, dass es beim Anschluss der Medien (wie Strom- und Wasserversorgung, Kommunikationsnetze) in den entsprechenden Bereichen zu zeitweisen Einschränkungen kommt, falls aus technischen Gründen Bereiche der Straße geöffnet werden müssen. Das liegt jedoch im überwiegenden Teil in der Hand der Versorger. Weitere Informationen können voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals 2023 bereitgestellt werden. Der Hof der Oberseestraße 69/71 wird während der Bauarbeiten nicht abgesperrt und weiterhin zugänglich sein.


Der Abstand zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude in der Elfriedestraße beträgt ca. 16 m.

Fragen rund um die Außenflächen

Im Zuge des Neubauvorhabens werden die Außenanlagen auf dem Grundstück neu geplant und ansprechend gestaltet. Es werden Begegnungsräume geschaffen, die auch von den Nachbarinnen und Nachbarn genutzt werden können. Die konkrete Planung wird im weiteren Verfahren vorgestellt.

Es wird neue Spielflächen auf dem Grundstück geben, die auch für Kinder der Nachbargebäude frei zugänglich sind, d.h. es wird ein neuer, gemeinsamer Spielplatz für die Mieter:innen der Oberseestraße 69, 71, 73 und Elsastraße 40 entstehen.

Für die Kita wurde gemeinsam mit dem Bezirk eine alternative Fläche gefunden. Der Weg von der Kita zum Spielplatz wird wie bisher über das rote Tor geleitet.

Es ist vorgesehen, die Müllstandplätze der Häuser Oberseestraße 69, 71, 73 und Elsastraße 40 zusammenzufassen und neuzugestalten. Der Müllplatz entsteht ungefähr an der gleichen Stelle wie der Müllplatz für die Bestandshäuser Oberseestraße 69, 71 und 73. Erst zum Ende der Bauphase wird der Müllplatz umgestaltet. Es wird sichergestellt, dass der Müll auch in der Phase der Umgestaltung entsorgt werden kann.

Im Nachgang der Informationsveranstaltung am 25. Januar 2022 wurde entsprechend der Hinweise der Teilnehmer:innen ein Alternativ-Vorschlag zur Einhausung des Müllplatzes erarbeitet: Der Müllplatz wird mit einer stabilen, witterungsbeständigen Verkleidung aus Holz eingehaust und begrünt. Außerdem wird ein Gründach vorgesehen, so dass die Anwohner:innen auf eine grüne Fläche schauen und nicht direkt auf die Müllboxen. Die aktualisierte Planung für die Mülleinhausung finden Sie hier.


Ja, Rettungswege sind gemäß Berliner Bauordnung geplant.

Gegenüber der Oberseestraße 69 wird eine ausreichend große Ausweichbucht entstehen, die es Fahrzeugen ermöglicht, aneinander vorbeizufahren. Den entsprechenden Auszug aus der Außenanlagenplanung können Sie hier sehen. 


Fragen rund um Mobilität & Stellplätze

Die Situation der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum in der Umgebung des Neubauvorhabens ist uns bewusst. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist jedoch in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing-Angeboten. Zusätzlich werden wir pro Neubauwohnung zwei Stellplätze für Fahrräder schaffen. Die sieben Stellplätze auf dem Grundstück können wir nicht erhalten. Die Garagen bleiben mit ihrer Vorfläche bestehen. An diese Fläche angeschlossen werden auf dem Grundstück 3 PKW-Stellplätze geschaffen. Da wir kostengünstig bauen müssen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage wie auch auf die Herstellung von Stellplätzen auf den Außenflächen des Neubaus.

In den Außenanlagen des Neubaus werden 13 Stellplätze für Fahrräder geschaffen, davon 5 Stellplätze für Lastenräder. Im Keller werden zusätzlich 90 Fahrradstellplätze realisiert.

Fuß- und Radwege betreffen Flächen im öffentlichen Straßenland. Diese befinden sich nicht im Eigentum der HOWOGE. Die Sicherstellung der verkehrlichen Infrastruktur liegt im Verantwortungsbereich des Bezirkes.

Die Frage betrifft Stellplätze im öffentlichen Straßenland. Diese befinden sich nicht im Eigentum der HOWOGE. Die Sicherstellung der verkehrlichen Infrastruktur liegt im Verantwortungsbereich des Bezirkes.

Fragen rund um Mieten & Wohnraum

Exposés mit wohnungskonkreten Mieten werden mit Beginn der Vermietung ca. 4 Monate vor Fertigstellung des Projektes zur Verfügung stehen. Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Mit diesem Schritt werden Sie informiert, ab wann mit einer Vermietung zu rechnen ist. Eine Warteliste für die Wohnungen gibt es nicht.
Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter www.howoge.de/wohnungen-gewerbe/vermietungsprozess.html.


Es werden 50 % der Wohnungen öffentlich gefördert.

36 der 52 Wohnungen werden barrierefrei errichtet; alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar.

Es werden 18 1-Zimmer-Wohnungen, 18 2-Zimmer-Wohnungen, zehn 3-Zimmer-Wohnungen und sechs 4-Zimmer-Wohnungen entstehen.

Mietvertraglich besteht keinerlei Zusicherung zur Lärmfreiheit der Mietsache in Zusammenhang mit der Bebauung von Nachbargrundstücken. Eine Mietminderung ist nicht vorgesehen.

Hierzu ist gegenwärtig keine Maßnahme geplant.

Fragen rund um Partizipation & Kommunikation

Für das Neubauvorhaben Elsastraße 40 wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig auf der Stufe der Information in Form einer detaillierten Informationsweitergabe erfolgen. Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung am 25.01.2022 wurde das Neubauvorhaben ausführlich vorgestellt und Fragen der Anwohner:innen beantwortet. Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie auf der Internetseite des Neubauprojektes Elsastraße herunterladen.

Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Elsastraße 40 finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/elsastrasse-40.html.


Bei Fragen und Hinweisen zum Bauvorhaben können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: elsastrasse@howoge.de.


Wir werden anhand Anwohnerinformationsschreiben über wichtige Meilensteine in der Projektrealisierung berichten (z.B. Beginn der Baustelleneinrichtung, Aufstellung des Kranes).

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