Unterjährige Verbrauchs­information

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Novelle Heizkostenverordnung 2021: Informieren Sie sich über unsere Umsetzung der Gesetzesergänzung. Grundlage sind die Vorgaben der EU-Effizienzrichtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Gemäß den EU-Festlegungen werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern unterjährig, bis zu monatlich, Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.

Die HOWOGE ist nach der Heizkostenverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, wenn fernauslesbare, funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind.

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Die entstehenden Kosten aus der monatlichen Mitteilung der Verbrauchswerte gehören gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV zu den umlegbaren Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage und werden über die jährliche Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung abgerechnet.

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Durch die gesetzliche Verpflichtung sind keine Ausnahmen zulässig und die HOWOGE muss als Vermieterin ihrer „Bringschuld“ nachkommen.

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Die unterjährige Verbrauchsinformation wird in der Regel auch Werte enthalten, die dem Verbrauch von normierten oder durch Vergleichstests ermittelten, durchschnittlichen Mieter:innen derselben Wohnungskategorie entsprechen. Bitte beachten Sie, dass diese Werte in Abhängigkeit vom zuständigen Messdienstleiter erstellt werden und Ihnen zur Orientierung dienen sollen.

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Mit der Novelle der Heizkostenverordnung setzt Deutschland die Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Mieter:innen sollen mehr Verbrauchstransparenz erhalten, den eigenen Energieverbrauch besser nachvollziehen können und somit Hilfestellung beim Energiesparen erhalten.

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Die Berechnung der Kosten ist für uns erst nach Ende des Abrechnungsjahres möglich, wenn die Jahresrechnungen der Versorger vorliegen. Die Mitteilung von Kosten ist in der monatlichen Verbrauchsinformation zudem gesetzlich nicht vorgesehen.

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Bitte lesen Sie unsere Informationen zu Heizkosten.

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Wegen der Vergleichbarkeit werden die gewohnten Einheiten in kWh angegeben. Das ist die gesetzliche Vorgabe.

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Als HOWOGE sind wir gesetzlich verpflichtet, unseren Mieter:innen monatlich die Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Innerhalb unseres Wohnungsbestandes arbeiten wir mit verschiedenen Ablese-Dienstleistern zusammen.
Die hier aktuell für Sie als Mieter:in kostengünstigste Variante ist die vereinheitlichte, postalische Zustellung dieser Information an alle Haushalte.

Darüber hinaus ist es uns auch aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten besonders wichtig, dass jede:r Mieter:in umgehend und ohne eine mögliche digitale Hürde Zugriff auf die monatlichen Verbrauchsdaten erhält.

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Wir arbeiten derzeit an der Lösung, die Verbrauchsdaten unterschiedlicher Dienstleister für jede:n Mieter:in in einer App zur Verfügung zu stellen. Sie als Mietende werden somit die Wahl haben, sämtliche Korrespondenz digital zu empfangen.

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