Choose your language *
Sicher ist sicher

Diese Versicherungen sollten alle haben

Gut, wenn alles gut läuft. Aber manchmal geht auch etwas schief im Mietalltag. HOWOGE-Abteilungsleiterin Katleen Nöske über zwei Versicherungen, die deshalb unverzichtbar sind.

Gut zu wissen: Wer seine Versicherung in Anspruch nimmt, wird nicht automatisch höher gestuft!

Illustration von Wohnhäusern

Das Angebot an Versicherungen in Deutschland ist groß. Welche Versicherung wann sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden. Zwei Versicherungen aber sollte jeder Mensch abschließen: "Es kann immer passieren, dass man anderen ohne Absicht Schaden zufügt. Dann entstehen Schadenersatzansprüche, die im Extremfall Existenzen bedrohen können", erklärt Katleen Nöske und rät allen Mieterinnen und Mietern unbedingt zu einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese wehrt unberechtigte Ansprüche ab und begleicht berechtigte Ansprüche des Schadenverursachers – natürlich nur, wenn diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Mit einer Hausratsversicherung wird das persönliche Eigentum versichert – auch dann, wenn andere den Schaden verursacht haben, wie die unten stehenden fünf Beispiele zeigen.

Mit einer Haftpflichtversicherung übernehmen wir Verantwortung für uns und andere.

Katleen Nöske | Leiterin Technischer Kundenservice

Illustration von einer Gewitterwolke, Blitz, Wind und Schnee
Höhere Gewalt

Starke Unwetter mit Sturm ab Windstärke acht, gelten im Versicherungsfall als höhere Gewalt. Das heißt: "Kein Mensch hat Schuld und kann für den Schaden belangt werden", erläutert Katleen Nöske. Schäden an Gebäude oder Grundstück übernimmt in diesem Falle die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Illustration eines Streichholzes mit einer Flamme
Brand

Werden im Fall eines Brandes, sowohl das Gebäude als auch persönliches Eigentum beschädigt, greift die Gebäudeversicherung des Vermieters, um den Schaden an dessen Eigentum, also am Gebäude zu übernehmen. Das private Eigentum wie Couch oder Fernseher wäre jedoch nur über die eigene Hausratversicherung der Mietenden versichert.

Illustration eines defekten Waschbeckens mit Rissen im Korpus
Eigentumsbeschädigung

Angenommen, eine Mieterin beschädigt versehentlich das Eigentum der HOWOGE; zum Beispiel weil eine Flasche ins Waschbecken fällt und das Waschbecken springt. Die HOWOGE erneuert dann zwar das Waschbecken, die Rechnung allerdings bekommt die Mieterin. Über ihre Haftpflichtversicherung kann sich die Mieterin dann die Kosten für den Zeitwert des beschädigten Gegenstands erstatten lassen.

Illustration einer Waschmaschine mit Wasserschaden
Wasserschaden

Waschmaschine defekt, Wasser läuft aus und es entsteht 
a) Schaden am Gebäude, 
b) am persönlichen Eigentum in einer Nachbarwohnung und 
c) an der eigenen Einrichtung 

In diesem Fall übernimmt
a) die Gebäudeversicherung des Vermieters, 
b) die private Haftpflichtversicherung und 
c) die eigene Hausratversicherung.

Illustration eines Blumentopfes, der gerade von einem Vorsprung hinunterfällt
Personenschaden

Was hoffentlich niemals passiert, ist ein Personenschaden: Fällt z. B. etwas vom Balkon und trifft einen Dritten, entsteht im schlimmsten Fall ein Schaden mit monatlich hohen Schadensersatzansprüchen – ein Leben lang. „Das kann für den Verursacher existenziell sein", warnt Katleen Nöske. „Mit einer Haftpflichtversicherung sichern wir uns nicht nur selbst ab. sondern übernehmen auch Veranwortung für andere."

Wie können wir Sie unterstützen?
Suche