Grundsätzliche Informationen zu den Energie-Preisbremsen finden Sie auch auf den Online-Seiten der Bundesregierung.
Wir haben hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Soforthilfe Dezember 2022
Durch die Soforthilfe wird privaten Haushalten mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas oder Wärme pro Jahr die monatliche Abschlagszahlung an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember 2022 erlassen.
Gas- und Wärmepreisbremse
Ab März 2023 greift die Erdgas-Wärme-Preisbremse. Diese Preisbremse wird ab März 2023 bis voraussichtlich zum 30. April 2024 gelten, mit Rückwirkung zum Januar 2023. Wie groß die Entlastung ist, hängt davon ab:
- wie viel Gas und Wärme Sie bisher verbraucht haben,
- wie viel Sie dieses Jahr verbrauchen,
- wie hoch der Wärmepreis ist.
Mit der Erdgas-Wärme-Preisbremse werden 80 Prozent Ihres Gasverbrauchs zu 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Verbrauchen Sie mehr Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis an. Gas zu sparen, macht somit weiterhin Sinn.
Was gilt für Bezieher:innen von Wärme?
Die Preisbremse für Wärme wird ebenfalls ab März 2023 bis voraussichtlich zum 30. April 2024 gelten, mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023. Ähnlich wie beim Gaspreis werden bei der Wärme 80 Prozent Ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet. Verbrauchen Sie mehr Wärme, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis an. Sparen Sie also auch weiterhin bei der Wärme!
Weitere Informationen finden Sie online in den entsprechenden FAQs der Bundesregierung.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse wird ebenfalls vom 1. März 2023, mit Rückwirkung zum 1. Januar, bis voraussichtlich 30. April 2024 gelten. Wie groß die Entlastung ist, hängt davon ab:
- wie viel Strom Sie bisher verbraucht haben,
- wie viel Strom Sie dieses Jahr verbrauchen,
- wie hoch der Preis in Ihrem Strom-Vertrag ist.
Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent Ihres Verbrauchs zu 40 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet. Verbrauchen Sie mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, wird für jede weitere Kilowattstunde der tatsächliche, hohe Preis im Liefervertrag berechnet.
Weitere Informationen finden Sie online in den entsprechenden FAQs der Bundesregierung.
Was müssen Sie tun?
Nichts! Die Berücksichtigung der Gas-, Wärme und Strompreisbremse sowie der Soforthilfe Dezember 2022 erfolgt automatisch in Ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023, Sie müssen nichts weiter veranlassen. Wir als Ihre Vermieterin kümmern uns darum!
Quelle: Bundesregierung
HOWOGE-3-Punkte Regel
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