Drei Fragen an den Asset-Manager der HOWOGE Stefan Junker zum Thema Miete und Mieterhöhung.
Herr Junker, was bedeutet eigentlich „Warmmiete“?
Jede Miete setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete – der sogenannten Grundmiete – und den kalten und warmen Nebenkosten. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für den Winterdienst, Versicherungen oder die Energiekosten.
Und wer bestimmt, wie hoch die Grundmiete sein darf?
Die Grundmiete ist das Entgelt für die Nutzung der Wohnung. In Berlin informiert der Mietspiegel über die Miethöhe. Dieser wird alle vier Jahre neu ermittelt und gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete. Liegt die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, dürfen Vermieter bis maximal auf diese Miete erhöhen.
Warum müssen Mieten immer wieder angepasst werden?
Auch Vermieter unterliegen den gängigen Preissteigerungen für zum Beispiel Baukosten, Inflation oder Personalkosten. Wenn wir deshalb Mieten erhöhen müssen, halten wir uns als landeseigenes Wohnungsunternehmen an das Leistungsversprechen und erhöhen nur in begrenztem Rahmen. Das Geld investieren wir dann wieder in den Bestand, in soziale Projekte vor Ort, in Neubau und natürlich in Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine Mieterhöhung trägt somit auch zur Weiterentwicklung und Stabilität von Quartieren bei.
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