Fragen und Antworten zum Bauprojekt Woldegker Straße 8A, 10A

Stand: Oktober 2024

Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Für das Neubauvorhaben Woldegker Straße westlich der Hausnummern 8, 10 tritt § 34 des BauGB in Kraft. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt.


Mitte September 2021 hat die HOWOGE für diesen Neubau einen Bauantrag beim Bezirksamt Lichtenberg eingereicht. Im Februar 2022 wurde der HOWOGE eine Baugenehmigung erteilt.

Wohnraum in Berlin ist ein knappes Gut. Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE Wohnungsneubau insbesondere auf eigenen Grundstücken, so auch in der Woldegker Straße 8, 10.


Fragen rund um gutachterliche Untersuchungen & Umweltthemen

Bei der Grünanlage "Krummer Pfuhl" handelt es sich um eine Fläche des Landes Berlin. Das Neubauvorhaben wird die Grünanlage nicht berühren.

Die HOWOGE ist bestrebt, möglichst viele Bäume auf dem Baugrundstück bestehen zu lassen. Im Rahmen von Bauprojekten kann jedoch nicht immer der gesamte Baumbestand erhalten bleiben. Auch bei diesem Neubauvorhaben sind Baumfällarbeiten im Bereich des zukünftigen Baufeldes notwendig. Die Fällgenehmigung ist Bestandteil des Bauantrags und wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und der unterirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen werden vorrangig Stauden und Sträucher gepflanzt. Da Ersatzpflanzungen nur bedingt möglich sind, werden darüberhinaus Ausgleichszahlungen vorgenommen.


Dem Bauantrag ist ein verkehrsplanerischer Fachbeitrag (Gutachten) beigefügt. Dieser beinhaltet die Analyse der bestehenden Verkehrsbelastung und die Auswirkung des geplanten Bauvorhabens auf den ÖPNV, fließenden und ruhenden Verkehr, Rad- und Fußverkehr sowie Carsharing-Angebote. Das Gutachten trifft Aussagen zur erwartenden Entwicklung des Verkehrsaufkommens sowie der Parkplatzsituation. Durch das Neubauvorhaben sind keine übermäßigen Belastungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Parkplatzsituation zu erwarten. Aussagen zu weiteren die Versorgung betreffenden Themenbereichen waren nicht Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren, diese wurden auch nicht nachträglich über eine Auflage gefordert.


Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wurde nach den Vorgaben des Stadtbezirks Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt ein Artenschutzfachbeitrag (Gutachten) erarbeitet. Darin wurden Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien betrachtet, um deren Lebensraum weitestgehend zu schützen. Die HOWOGE hat die zur Baugenehmigung und als Voraussetzung für die Erteilung einer Fällgenehmigung erforderliche Artenschutzfachbeitrag fristgerecht vorgelegt. Die Auflagen des Umwelt- und Naturschutzamtes werden durch die HOWOGE während der gesamten Baumaßnahme erfüllt.


Die Gebäude werden im Energiestandard KfW 55 geplant. Es ist geplant, dass die Wärme GmbH der HOWOGE eine Photovoltaikanlage auf den Neubauten errichtet. Die Dachflächen werden extensiv begrünt werden. Die extensive Dachbegrünung trägt zur Verbesserung des Mikroklimas bei und schafft Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Ziel eines nachhaltigen Regenwassermanagements untersucht die HOWOGE außerdem zurzeit, inwiefern das Regenwasser von Dächern, Balkonen und Boden der Bestandsgebäude Woldegker Str. 8, 10 und der Neubauten in den Krummen Pfuhl geleitet werden kann.


Fragen rund um bautechnische Maßnahmen

Die Neubauten orientieren sich an der Umgebungsbebauung. Sie werden jeweils 6 Geschosse haben, die Gebäudehöhe beträgt ca. 18 m.

Die Neubauten stehen zueinander leicht versetzt und sind so angeordnet, dass ein möglichst großer Abstand zur umliegenden Bebauung geschaffen wird und die topografischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Der Abstand des Neubaus Woldegker Straße 8 zur Hausnummer 8a beträgt ca. 22,5 m. Der Abstand des Neubaus Woldegker Straße 10 zur Hausnummer 10a beträgt ca. 12,5 m.


Die Abstandsflächen sind im vermessenden Lageplan eingetragen und dokumentiert. Sie sind Bestandteil des Bauantrags.


Das mit dem Bauantrag eingereichte Schallschutzkonzept ist Bestandteil der erteilten Baugenehmigung und enthält alle geforderten schallschutztechnischen Untersuchungen. Schallschutztechnisch relevant ist der Verkehr, dieser wurde gemessen und berücksichtigt. Eine Untersuchung der Schallwirkung in den Außenanlagen ist nicht Bestandteil des Bauantrages und ist gemäß erteilter Baugenehmigung nicht gefordert.


Die Wohnungen im Erdgeschosse der zwei Gebäude werden Terrassen erhalten. Außerdem werden im Außenraum öffentliche Gemeinschaftsflächen geschaffen.

Es werden 48 WE davon 2- und 3-Zimmer-Wohnungen entstehen.

In beiden Gebäuden sind Aufzüge vorgesehen.

In beiden Gebäuden sind Mieterkeller und Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen geplant.

Alle Wohnungen erhalten einen Balkon oder eine Terrasse. Die Balkone sind je hälftig nach Osten und Westen ausgerichtet.


Grundlage der Berechnungen der umzusetzenden Schallschutzmaßnahmen bildet ein vorliegendes Schallschutzkonzept. Die Wohnungstrennwände werden grundsätzlich mit erhöhtem Schallschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt.

Baubeginn war im Herbst 2023. Die Bauzeit wird voraussichtlich rund 20 Monate betragen.


Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich. Wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten.

Im Zuge der Baustelleneinrichtung wird die Durchwegung zwischen der Woldegker Straße und Rostocker Straße gesperrt werden. Die Stellplätze im Wendehammer sowie die südlich an das Baufeld angrenzenden Stellplätze werden während der Bauzeit aufgrund der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik nicht zur Verfügung stehen. Über die Planung der Baustelleneinrichtung informieren wir Sie zu gegebener Zeit.


Die Feuerwehrzufahrt zu den Bestandsgebäuden Woldegker Straße 12 – 18 wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt.

Uns ist bewusst, dass Bauarbeiten im Wohnumfeld zu Veränderungen im Wohngebrauch führen können. Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben leider unvermeidlich. Wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten.


Die Arbeiten werden wochentags in der Regel von 7.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr und bei Bedarf samstags von 07.00 bis max. 18.00 Uhr durchgeführt. Die Arbeitszeit bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Die Wärmeversorgung erfolgt bis zum Hausanschluss als Fernwärme durch Vattenfall. Ab dem Hausanschluss wird das Hausnetz durch die HOWOGE Wärme GmbH betrieben.


Fragen rund um die Außenflächen

Im Zuge des Neubauvorhabens werden die Außenanlagen auf dem Grundstück aufgewertet und ansprechend neugestaltet. Es entstehen zwei neue Spielbereiche für Kinder mit einer kleinen Sandfläche und neuen Spielgeräten. Zwischen den Haupteingängen der beiden Neubauten wird es einen Platz mit Sitzbänken geben. Die neu geschaffenen Begegnungsräume können auch von den Anwohner:innen genutzt werden. Zudem werden im Außenbereich des Neubaus neue, größtenteils überdachte Fahrradstellplätze angeordnet.


Die Planung der Außenanlagen ist auf Seite 15 der Mieterbroschüre abgebildet.


Der den Aufgängen Woldegker Straße 8 und 10 zugeordnete Müllplatz wird in die neuen Außenanlagengestaltung integriert. Der den Aufgängen Woldegker Straße 12 – 18. zugeordnete Müllplatz wird umgesetzt.

Ja, es wird keine räumlichen Schutzeinschränkungen (z.B. Zäune) geben.

Fragen rund um Mobilität & Stellplätze

Aufgrund der Baustelleneinrichtung und der Baustellenlogistik wird es während der Bauphase zu Einschränkungen bei den Parkmöglichkeiten in der Stichstraße und entlang der südlichen Kante des Baugrundstücks kommen.

Die Situation der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum in der Umgebung des Neubauvorhabens ist uns bewusst. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist jedoch in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing-Angeboten. Zusätzlich werden wir Stellplätze für Fahrräder schaffen. Da wir kostengünstig bauen müssen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage wie auch auf die Herstellung von Stellplätzen auf den Außenflächen des Neubaus.

Im Rahmen des Neubauvorhabens werden keine PKW-Stellplätze geschaffen. Eine Anmietung von PKW-Stellplätzen ist daher nicht vorgesehen.

Da wir möglichst kostensparend bauen wollen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage.

Ja, es wird Stellplätze für Kinderwägen und Rollatoren im Keller geben (über Treppe und Aufzug erreichbar).

Da die Flächen nicht im Eigentum der HOWOGE sind, wird eine Umwandlung in Stellplätze nicht möglich sein.

Fragen rund um Versorgung

Im Rahmen des Neubauvorhabens wird keine Kita entstehen.


Fragen rund um Mieten & Wohnraum

Auf unserer Webseite unter www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/woldegker-str-8-10.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Mit diesem Schritt werden Sie informiert, ab wann mit einer Vermietung zu rechnen ist. Eine Warteliste für die Wohnungen gibt es nicht.

Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter www.howoge.de/vermietungsprozess.


Es werden 50 % der Wohnungen öffentlich gefördert.

36 der 48 Wohnungen werden barrierefrei errichtet. Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar.

Der Grundriss wird im weiteren Verfahren vorgestellt.

Exposés mit Ausstattungsmerkmalen werden mit Beginn der Vermietung ca. 4 Monate vor Fertigstellung des Projektes zur Verfügung stehen. Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/woldegker-str-8-10.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren.


Mietvertraglich besteht keinerlei Zusicherung zur Lärmfreiheit der Mietsache in Zusammenhang mit der Bebauung von Nachbargrundstücken. Eine Mietminderung ist nicht vorgesehen.

Fragen rund um Partizipation & Kommunikation

Für das Neubauvorhaben Woldegker Straße 8, 10 wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig auf der Stufe der Information in Form einer detaillierten Informationsweitergabe erfolgen.


Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Woldegker Straße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/woldegker-str-8-10.html.


Bei Fragen und Anregungen zur Beteiligung können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: woldegker@howoge.de.


Wir werden mittels Anschreiben die Anwohner:innen über wichtige Meilensteine im Projekt informieren (z.B. Beginn der Baustelleneinrichtung, Aufstellung des Kranes).


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