Häufig gestellte Fragen

Stand: 26. Oktober 2021

Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Für das Neubauvorhaben Gotlindestraße tritt § 34 des BauGB in Kraft. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Der Bauantrag für den Neubau wurde von der HOWOGE Anfang Juli 2021 beim Bezirk Lichtenberg eingereicht. Er wurde im Oktober 2021 durch das Bezirksamt Lichtenberg versagt. Da die HOWOGE der Überzeugung ist, dass sich das Neubauvorhaben gut in die Bestandsbebauung einfügt und sie mit dem Vorhaben ihrem Auftrag nachkommt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bereitet die HOWOGE zurzeit das Widerspruchsverfahren vor. Über die Dauer des Verfahrens können wir keine Prognose abgeben.


Das Bauvorhaben wurde gegenüber der urspünglichen Planung, die zwei Gebäude vorsah, halbiert.


Die BVV Lichtenberg hat einen Beschluss gefasst und damit dem Bezirksamt einen Auftrag erteilt. Bislang liegt der HOWOGE keine Information vor, dass das Grundstück in der Gotlindestraße nicht nach den Regelungen des §34 des BauGB zu bebauen ist.


Gutachterliche Untersuchungen und Unweltthemen

Die HOWOGE ist bestrebt, möglichst viele Bäume auf dem Baugrundstück bestehen zu lassen. Leider lässt es sich bei der Schaffung von neuem Wohnraum nicht vermeiden, dass alle Baumbestände bestehen bleiben können. Jedoch sind auch bei diesem Neubauvorhaben Baumfällarbeiten im Bereich des zukünftigen Baufeldes notwendig. Im Zuge der Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen. Die Fällgenehmigung ist Bestandteil des Bauantrags und wird durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt. Bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen ist die HOWOGE an die behördlichen Vorgaben gebunden. Die Auswahl erfolgt nach dem Leitfaden Grün für Berlin.


Erforderliche gutachterliche Leistungen werden im Zuge der weiteren Projektbearbeitung erbracht.
So wird im weiteren Planungsprozess z.B. das Regenrückhaltevermögen überprüft und mit den Berliner Wasserbetrieben abgestimmt. Hierzu gibt es einen beauftragten Sachverständigen. Weiterhin wird z.B. auch ein Ornithologe das Projekt begleiten.


Da zahlreiche Bäume im Hofbereich erhalten werden, gehen wir von keinem großen Eingriff in den Naturraum aus. Zudem werden wir Nistplätze für Vögel und/oder ggf. Fledermäuse schaffen.

Die Anzahl und die Art der Nistkästen bestimmt der Ornithologe, der das Projekt begleiten wird.

Für das Neubauprojekt Gotlindestraße wird eine extensive Begrünung der Dachflächen vorgenommen. Eine Dachbegrünung bietet einen natürlichen Schutz vor Hitze und Kälte und führt zur Einsparung von Heizenergie. Darüber hinaus trägt eine Dachbegrünung unter anderem zum Erhalt der Artenvielfalt bei, da Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden.

Bautechnische Fragen / Maßnahmen

Die Höhe des Neubaus beträgt im sichtbaren Bereich d.h. die Dachkante des 5. OG 15,43m. Die Dachkante des zurückspringenden Geschosses weist eine Höhe von 18,25 m aus.


Der Abstand zwischen dem Bestandsgebäude Gotlindestraße 75‐77 und dem Neubauobjekt beträgt ca. 15,25 Meter.


Bei Sicherheitstreppenhäusern handelt es sich um notwendige Treppenräume, die jedoch höhere Anforderungen erfüllen müssen. Sicherheitstreppenhäuser müssen sicher erreichbar und so beschaffen, angeordnet oder ausgestattet sein, dass Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Sie dienen als Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg.


Für das gesamte Quartier Atzpodienstraße/Gotlindestraße läuft derzeit ein Prüfverfahren der HOWOGE Wärme GmbH zur Erreichtung von Photovoltaik‐Anlagen für die Produktion von umweltfreundlichem Mieterstrom.


Dieses Thema werden wir klären.


In Abhängigkeit von der Erteilung der Baugenehmigung werden die Bauarbeiten im Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2023 stattfinden.


Lärm‐ und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich. Wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten.


Die Arbeiten werden wochentags in der Regel von 7.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr und samstags von 07.00 bis max. 18.00 Uhr durchgeführt. Die Arbeitszeit bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Die Baustellenzufahrt wird voraussichtlich an der Plonzstraße, gegenüber der Plonzstraße 33, verortet sein. Die Präsentation zum Bauvorhaben mit dem Baustellen‐Einrichtungsplan können Sie auf der Internetseite zur Gotlindestraße herunterladen.

Außenflächen

Die Erschließung des Neubaus wird von der Plonzstraße aus erfolgen. Wegen des Einbaus eines Sicherheitstreppenhauses ist keine zusätzliche Feuerwehrzufahrt um das Gebäude herum notwendig, sodass keine weiteren Flächen versiegelt werden. Die Feuerwehrzufahrten der Bestandsgebäude werden von dem Neubau nicht berührt.

Die bestehenden Spielflächen werden vollständig in die neu angelegten Grünflächen übernommen und um neue Spielräume erweitert. Zusätzlich werden 168 Quadratmeter Kinderspielplatzfläche entstehen.
Die Details der Außenanlagengestaltung möchten wir in einem Workshop gemeinsam mit interessierten Anwohner:innen klären. Fest steht bereits, dass die Wäscheplätze erhalten bleiben, aber ggf. versetzt werden müssen. Außerdem wird der bestehende Müllplatz erweitert. Darüber hinaus werden 31 Fahrradabstellplätze unter der Hauseingangsüberdachung errichtet.

Ein Teil der Spielflächen kann während der Bauarbeiten bestehen bleiben. Der Wiederaufbau der zeitweise zu entfernenden Geräte und die Anlage der zusätzlichen Spielflächen erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.


Wenn ein Zaun durch die Mieter:innen gewünscht wird, richten wir ihn gerne wieder her.


Mobilität & Stellplätze

Die Situation der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum in der Umgebung des Neubauvorhabens ist uns bewusst. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist jedoch in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW‐Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing‐Angeboten. Zusätzlich werden wir pro Neubauwohnung zwei Stellplätze für Fahrräder schaffen. Da wir kostengünstig bauen müssen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage wie auch auf die Herstellung von Stellplätzen auf den Außenflächen des Neubaus.

In diesem Neubauvorhaben werden keine neuen Stellplätze entstehen. Daher können keine Stellplätze angemietet werden.

Da wir möglichst kostensparend bauen wollen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage.

Da die Flächen nicht im Eigentum der HOWOGE sind, wird eine Umwandlung in Stellplätze nicht möglich sein.

Mieten & Wohnraum

Sie können sich auf unserer Internetseite für das Neubauprojekt Gotlindestraße vormerken lassen: www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/gotlindestrasse.html.
Einige Monate vor Fertigstellung informieren wir Sie dann über den Vermietungsstart.


Insgesamt sollen in der Gotlindestraße 42 Wohnungen entstehen, von denen die Hälfte mietpreisgebunden zu Einstiegsmieten ab 6,50 Euro pro m² angeboten wird.

Uns ist bewusst, dass Bauarbeiten im Wohnumfeld zu Veränderungen im Wohngebrauch führen können. Lärm‐ und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich, wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden wir eine den gesetzlichen Vorgaben angemessene Mietminderung gewähren. Diese wird, wie üblich, anhand des Bautagebuches nach Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigungen gewährt. Darüber hinaus bieten wir Mieter:innen, die in besonderem Maße von den Bauarbeiten beeinträchtigt sind (z.B. Arbeitende in Schichtarbeit, besondere gesundheitliche Einschränkungen) individuelle Unterstützung an. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr Kundenzentrum.

Partizipation & Kommunikation

Für das Neubauvorhaben Gotlindestraße wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig auf der Stufe der Information in Form einer detaillierten Informationsweitergabe erfolgen. Im Rahmen einer ersten Informationsveranstaltung am 25.08.2021 wurde das Neubauprojekt Gotlindestraße ausführlich vorgestellt und erste Fragen der Anwohner:innen beantwortet. Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie auf der Internetseite des Neubauprojektes Gotlindestraße herunterladen.
Es ist zudem angedacht, dass sich eine kleine Gruppe von engagierten Anwohner:innen mit Vertreter:innen der HOWOGE in kleinerer Runde zu einem Workshop zur Gestaltung der Außenanlagen zusammenfindet. Nach Erteilung der Baugenehmigung wird die HOWOGE zu diesem Workshop einladen.


Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Gotlindestraße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter den Reitern „Neubauprojekte ‐> Gotlindestraße“ bzw. unter www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/gotlindestrasse.html.
Es ist beabsichtigt, mit Beginn der Baumaßnahme Pinnwände zur Kommunikation in den Hauseingängen bereitzustellen.


Bei Fragen und Anregungen zur Beteiligung können Sie eine E‐Mail an folgende Kontaktadresse senden: gotlindestrasse@howoge.de.


Wir werden über Anwohnerinformationsschreiben über wichtige Meilensteine in der Projektrealisierung berichten (z.B. Beginn der Baustelleneinrichtung, Aufstellung des Kranes).

Wie können wir Sie unterstützen?
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