Häufig gestellte Fragen
Stand: 15. Oktober 2024
Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Wie war der Ablauf des Genehmigungsverfahrens?
Für den Wohnungs-Neubau Plonzstraße/vrm. Gotlindestraße tritt § 34 des BauGB in Kraft. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Der Bauantrag für den Neubau wurde von der HOWOGE Anfang Juli 2021 beim Bezirk Lichtenberg eingereicht. Er wurde im Oktober 2021 durch das Bezirksamt Lichtenberg eingereicht. Die Baugenehmigung liegt seit Oktober 2022 vor.
Wie wurden die vom Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 07.01.2021 geforderten Veränderungen des Bauvorhabens in der Planung berücksichtigt?
Das Bauvorhaben wurde gegenüber der urspünglichen Planung, die zwei Gebäude vorsah, halbiert.
Welche Auswirkungen hat der Beschluss der BVV Lichtenberg zum Erhalt der begrünten Innenhöfe auf das Bauvorhaben?
Die BVV Lichtenberg hat einen Beschluss gefasst und damit dem Bezirksamt einen Auftrag erteilt. Es liegt der HOWOGE keine Information vor, dass das Grundstück in der Plonzstraße/vrm. Gotlindestraße nicht nach den Regelungen des §34 des BauGB zu bebauen ist.
Gutachterliche Untersuchungen und Unweltthemen
Müssen für das Vorhaben Bäume gefällt werden? Welcher Ausgleich ist geplant?
Zur Vorbereitung des Grundstücks ist es erforderlich, wenige Baumfällarbeiten durchzuführen. Diese werden voraussichtlich im Oktober 2024 stattfinden. Die notwendigen Genehmigungen hierfür liegen uns vor. Den Schutz von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere stellen wir durch eine ökologische Baubegleitung sicher.
Wir sind sehr bemüht, möglichst viele Bäume auf dem Baugrundstück zu erhalten! Es werden ausschließlich nur die wenigen Bäume gefällt, die im Bereich des zukünftigen Gebäudes und oder des Baukrans liegen.
Auf über 600 m2 Freifläche um den Neubau herum werden zahlreiche neue Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt. Bei Neupflanzungen achten wir auf den Einsatz ökologisch wertvoller, insektenfreundlicher und heimischer Bäumer und Sträucher.
Welche umweltrelevanten Gutachten wurden für das Bauvorhaben erstellt?
Erforderliche gutachterliche Leistungen werden im Zuge der weiteren Projektbearbeitung erbracht.
So wird im weiteren Planungsprozess z.B. das Regenrückhaltevermögen überprüft und mit den Berliner Wasserbetrieben abgestimmt. Hierzu gibt es einen beauftragten Sachverständigen. Weiterhin wird z.B. auch ein Ornithologe das Projekt begleiten.
Wie werden die Lebensräume der vorhandenen Tiere in der Planung berücksichtigt?
Da zahlreiche Bäume im Hofbereich erhalten werden, gehen wir von keinem großen Eingriff in den Naturraum aus. Zudem werden wir Nistplätze für Vögel und/oder ggf. Fledermäuse schaffen. Den Schutz von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere stellen wir durch eine ökologische Baubegleitung sicher.
Werden Nistplätze in den Neubau integriert?
Die Anzahl und die Art der Nistkästen bestimmt der Ornithologe, der das Projekt begleiten wird. Den Schutz von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere stellen wir durch eine ökologische Baubegleitung sicher.
In welcher Form werden Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt?
Für das Neubauprojekt Plonzstraße/vrm. Gotlindestraße wird eine extensive Begrünung der Dachflächen vorgenommen. Eine Dachbegrünung bietet einen natürlichen Schutz vor Hitze und Kälte und führt zur Einsparung von Heizenergie. Darüber hinaus trägt eine Dachbegrünung unter anderem zum Erhalt der Artenvielfalt bei, da Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden.
Bautechnische Fragen / Maßnahmen
Wie sind die genauen Abmaße des Neubaus?
Die Höhe des Wohnungsneubaus beträgt im sichtbaren Bereich d.h. die Dachkante des 5. OG 15,43 m. Die Dachkante des zurückspringenden Geschosses weist eine Höhe von 18,25 m aus.
Wie sind die Abstände zwischen dem Bestand und dem Neubau?
Der Abstand zwischen dem Bestandsgebäude Gotlindestraße 75‐77 und dem Wohnungsneubau beträgt ca. 15,25 Meter.
Was sind Sicherheitstreppenhäuser?
Bei Sicherheitstreppenhäusern handelt es sich um notwendige Treppenräume, die jedoch höhere Anforderungen erfüllen müssen. Sicherheitstreppenhäuser müssen sicher erreichbar und so beschaffen, angeordnet oder ausgestattet sein, dass Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Sie dienen als Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg.
Wird es eine Solar‐ oder Photovoltaikanlage auf dem Neubau geben?
Für das gesamte Quartier Atzpodienstraße/Plonzstraße (vrm. Gotlindestraße) läuft derzeit ein Prüfverfahren der HOWOGE Wärme GmbH zur Erreichtung von Photovoltaik‐Anlagen für die Produktion von umweltfreundlichem Mieterstrom.
Wird der Neubau Einfluss auf den Satellitenempfang auf den Balkonen haben?
Der Neubau wird voraussichtlich keinen Einfluss auf den Satellitenempfang haben. Allerdings sollte im Sinne der Sicherheit für alle Mieter:innen bedacht werden, dass Satellitenanlagen auf Balkonen potentiell eine Gefährdung darstellen können aus Gründen der Verkehrssicherung. Zudem gibt es oft alternative sicherere Lösungen wie Kabel- oder IPTV, die eine störungfreie Empfangsqualität bieten.
In welchem Zeitraum sind die Bauarbeiten geplant?
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Zeitraum von Herbst 2024 bis Sommer 2026 stattfinden.
Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anwohner:innen durch die Bauarbeiten?
Durch die Arbeiten auf dem Grundstück kann es zu Schmutz- und Lärmentwicklungen kommen, die leider auch die umliegenden Anwohner:innen betreffen können. Wir sind stets bemüht, diese Unannehmlichkeiten auf ein Minimum zu beschränken und Maßnahmen schnellstmöglich abzuschließen.
Wie sind die Arbeitszeiten für die Bauarbeiten?
Die Baumaßnahmen werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ausgeführt, in der Regel wochentags von 7.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr. Samstags können Arbeiten von 07.00 Uhr bis max. 18.00 Uhr ausgeführt werden. Baufahrzeuge können eventuell etwas früher am Grundstück eintreffen.
Wo befindet sich die Baustellenzufahrt / Baustelleneinrichtung?
Die Baustellenzufahrt wird sich voraussichtlich an der Plonzstraße, gegenüber der Plonzstraße 33, befinden. Seit Oktober 2023 ist das Baugrundstück bereits durch einen Bauzaun gesichert. Innerhalb dieses Bereiches werden Logistikflächen, eine Kranaufstellfläche sowie Flächen für die Aufstellung von Baustellencontainern angelegt.
Außenflächen
Wie wird der Neubau nach Fertigstellung erschlossen?
Die Erschließung des Neubaus wird von der Plonzstraße aus erfolgen. Wegen des Einbaus eines Sicherheitstreppenhauses ist keine zusätzliche Feuerwehrzufahrt um das Gebäude herum notwendig, sodass keine weiteren Flächen versiegelt werden. Die Feuerwehrzufahrten der Bestandsgebäude werden von dem Wohnungsneubau nicht berührt.
Wie werden die Außenanlagen rund um den Neubau gestaltet?
Die bestehenden Spielflächen werden vollständig in die neu angelegten Grünflächen übernommen und um neue Spielräume erweitert. Zusätzlich werden 168 Quadratmeter Kinderspielplatzfläche entstehen.
Fest steht bereits, dass die Wäscheplätze weitestgehend erhalten bleiben, aber ggf. versetzt werden müssen. Außerdem wird der bestehende Müllplatz erweitert. Darüber hinaus werden 31 Fahrradabstellplätze unter der Hauseingangsüberdachung errichtet.
Gibt es eine Zwischenlösung für den Spielplatz während der Bauphase?
Nach aktuellem Planungsstand kann eine Kinderschaukel auch während der Bauphase weiterhin genutzt werden. Der Wiederaufbau der für die Bauausführung entfernten Spielgeräte und die Anlage der zusätzlichen Spielflächen erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Alternativ können die Spielplätze in der Nachbarschaft genutzt werden, zum Beispiel zwischen der Schottstraße und der Atzpodienstraße oder im Bereich der Gotlindestraße 66.
Wird das Grundstück nach Fertigstellung des Neubaus wieder eingezäunt?
Wenn ein Zaun durch die Mieter:innen gewünscht wird, richten wir ihn gerne wieder her.
Mobilität & Stellplätze
Werden im Zuge des Neubauvorhabens neue Stellplätze entstehen?
Die Situation der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum in der Umgebung des Neubauvorhabens ist uns bewusst. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist jedoch in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW‐Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing‐Angeboten. Zusätzlich werden wir pro Neubauwohnung zwei Stellplätze für Fahrräder schaffen. Da wir kostengünstig bauen müssen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage wie auch auf die Herstellung von Stellplätzen auf den Außenflächen des Wohnungsneubaus.
Können Stellplätze angemietet werden?
In diesem Wohnungsneubau werden keine neuen Stellplätze entstehen. Daher können keine Stellplätze angemietet werden.
Ist der Bau einer Tiefgarage vorgesehen?
Können Stellplätze im öffentlichen Straßenland in Stellplätze für Mieter:innen umgewandelt werden?
Mieten & Wohnraum
Wie kann ich mich auf eine Wohnung im Neubauprojekt bewerben?
Sie können sich auf unserer Internetseite für den Wohnungsneubau Plonzstraße/ vrm. Gotlindestraße vormerken lassen: https://www.howoge.de/plonzstrasse.
Einige Monate vor Fertigstellung informieren wir Sie dann über den Vermietungsstart.
Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?
Insgesamt sollen in der Plonzstraße/ vrm. Gotlindestraße 42 Wohnungen entstehen, von denen die Hälfte mietpreisgebunden angeboten wird.
Haben die Anwohner:innen ein Recht auf Mietminderung?
Uns ist bewusst, dass Bauarbeiten im Wohnumfeld zu Veränderungen im Wohngebrauch führen können. Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich, wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden wir eine den gesetzlichen Vorgaben angemessene Mietminderung gewähren. Diese wird, wie üblich, anhand des Bautagebuches nach Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigungen gewährt. Die Mieter:innen werden gebeten, die Beeinträchtigungen mit Angabe des Zeitpunktes und der Art der Beeinträchtigung (z.B. Bohr- oder Stemmarbeiten) gesondert zu protokollieren. Darüber hinaus stehen bieten wir Mieter:innen, die in besonderem Maße von den Bauarbeiten beeinträchtigt sind (z.B. Arbeitende in Schichtarbeit, besondere gesundheitliche Einschränkungen) gern zur Verfügung und versuchen den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr Kundenzentrum.
Partizipation & Kommunikation
Wie kann ich mich beteiligen?
Für den Wohnungsneubau Plonzstraße/ vrm. Gotlindestraße erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig auf der Stufe der Information in Form einer detaillierten Informationsweitergabe. Im Rahmen einer ersten Informationsveranstaltung am 25.08.2021 wurde der Wohnungsneubau Plonzstraße/ vrm. Gotlindestraße ausführlich vorgestellt und erste Fragen der Anwohner:innen beantwortet. Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie auf der Internetseite des Wohnungsneubaus Plonzstraße/ vrm. Gotlindestraße herunterladen.
Wie kann ich mich informieren?
Die wichtigsten Informationen rund um den Wohnungsneubau Plonzstraße/ vrm. Gotlindestraße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter den Reitern „Neubauprojekte ‐> Gotlindestraße“ bzw. unter https://www.howoge.de/plonzstrasse.
Während der gesamten Bauphase halten wir die Anwohner:innen gern über weitere Anschreiben auf dem Laufenden.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Anregungen zur Beteiligung können Sie eine E‐Mail an folgende Kontaktadresse senden: gotlindestrasse@howoge.de.