Häufig gestellte Fragen
Stand: 26. Oktober 2021
Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Wie ist der Ablauf des Genehmigungsverfahrens?
Für das Neubauvorhaben Gotlindestraße tritt § 34 des BauGB in Kraft. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Der Bauantrag für den Neubau wurde von der HOWOGE Anfang Juli 2021 beim Bezirk Lichtenberg eingereicht. Er wurde im Oktober 2021 durch das Bezirksamt Lichtenberg versagt. Da die HOWOGE der Überzeugung ist, dass sich das Neubauvorhaben gut in die Bestandsbebauung einfügt und sie mit dem Vorhaben ihrem Auftrag nachkommt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bereitet die HOWOGE zurzeit das Widerspruchsverfahren vor. Über die Dauer des Verfahrens können wir keine Prognose abgeben.
Wie wurden die vom Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 07.01.2021 geforderten Veränderungen des Bauvorhabens in der Planung berücksichtigt?
Das Bauvorhaben wurde gegenüber der urspünglichen Planung, die zwei Gebäude vorsah, halbiert.
Welche Auswirkungen hat der Beschluss der BVV Lichtenberg zum Erhalt der begrünten Innenhöfe auf das Bauvorhaben?
Die BVV Lichtenberg hat einen Beschluss gefasst und damit dem Bezirksamt einen Auftrag erteilt. Bislang liegt der HOWOGE keine Information vor, dass das Grundstück in der Gotlindestraße nicht nach den Regelungen des §34 des BauGB zu bebauen ist.
Gutachterliche Untersuchungen und Unweltthemen
Müssen für das Vorhaben Bäume gefällt werden? Welcher Ausgleich ist geplant?
Die HOWOGE ist bestrebt, möglichst viele Bäume auf dem Baugrundstück bestehen zu lassen. Leider lässt es sich bei der Schaffung von neuem Wohnraum nicht vermeiden, dass alle Baumbestände bestehen bleiben können. Jedoch sind auch bei diesem Neubauvorhaben Baumfällarbeiten im Bereich des zukünftigen Baufeldes notwendig. Im Zuge der Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen. Die Fällgenehmigung ist Bestandteil des Bauantrags und wird durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt. Bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen ist die HOWOGE an die behördlichen Vorgaben gebunden. Die Auswahl erfolgt nach dem Leitfaden Grün für Berlin.
Welche umweltrelevanten Gutachten wurden für das Bauvorhaben erstellt?
Erforderliche gutachterliche Leistungen werden im Zuge der weiteren Projektbearbeitung erbracht.
So wird im weiteren Planungsprozess z.B. das Regenrückhaltevermögen überprüft und mit den Berliner Wasserbetrieben abgestimmt. Hierzu gibt es einen beauftragten Sachverständigen. Weiterhin wird z.B. auch ein Ornithologe das Projekt begleiten.
Wie werden die Lebensräume der vorhandenen Tiere in der Planung berücksichtigt?
Werden Nistplätze in den Neubau integriert?
In welcher Form werden Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt?
Bautechnische Fragen / Maßnahmen
Wie sind die genauen Abmaße des Neubaus?
Die Höhe des Neubaus beträgt im sichtbaren Bereich d.h. die Dachkante des 5. OG 15,43m. Die Dachkante des zurückspringenden Geschosses weist eine Höhe von 18,25 m aus.
Wie sind die Abstände zwischen dem Bestand und dem Neubau?
Der Abstand zwischen dem Bestandsgebäude Gotlindestraße 75‐77 und dem Neubauobjekt beträgt ca. 15,25 Meter.
Was sind Sicherheitstreppenhäuser?
Bei Sicherheitstreppenhäusern handelt es sich um notwendige Treppenräume, die jedoch höhere Anforderungen erfüllen müssen. Sicherheitstreppenhäuser müssen sicher erreichbar und so beschaffen, angeordnet oder ausgestattet sein, dass Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Sie dienen als Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg.
Wird es eine Solar‐ oder Photovoltaikanlage auf dem Neubau geben?
Für das gesamte Quartier Atzpodienstraße/Gotlindestraße läuft derzeit ein Prüfverfahren der HOWOGE Wärme GmbH zur Erreichtung von Photovoltaik‐Anlagen für die Produktion von umweltfreundlichem Mieterstrom.
Wird der Neubau Einfluss auf den Satellitenempfang auf den Balkonen haben?
Dieses Thema werden wir klären.
In welchem Zeitraum sind die Bauarbeiten geplant?
In Abhängigkeit von der Erteilung der Baugenehmigung werden die Bauarbeiten im Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2023 stattfinden.
Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anwohner:innen durch die Bauarbeiten?
Lärm‐ und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich. Wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten.
Wie sind die Arbeitszeiten für die Bauarbeiten?
Wo ist die Baustellenzufahrt / Baustelleneinrichtung verortet?
Außenflächen
Wie wird der Neubau nach Fertigstellung erschlossen?
Wie werden die Außenanlagen rund um den Neubau gestaltet?
Die Details der Außenanlagengestaltung möchten wir in einem Workshop gemeinsam mit interessierten Anwohner:innen klären. Fest steht bereits, dass die Wäscheplätze erhalten bleiben, aber ggf. versetzt werden müssen. Außerdem wird der bestehende Müllplatz erweitert. Darüber hinaus werden 31 Fahrradabstellplätze unter der Hauseingangsüberdachung errichtet.
Gibt es eine Zwischenlösung für den Spielplatz während der Bauphase?
Ein Teil der Spielflächen kann während der Bauarbeiten bestehen bleiben. Der Wiederaufbau der zeitweise zu entfernenden Geräte und die Anlage der zusätzlichen Spielflächen erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Wird das Grundstück nach Fertigstellung des Neubaus wieder eingezäunt?
Wenn ein Zaun durch die Mieter:innen gewünscht wird, richten wir ihn gerne wieder her.
Mobilität & Stellplätze
Werden im Zuge des Neubauvorhabens neue Stellplätze entstehen?
Können Stellplätze angemietet werden?
Ist der Bau einer Tiefgarage vorgesehen?
Können Stellplätze im öffentlichen Straßenland in Stellplätze für Mieter:innen umgewandelt werden?
Mieten & Wohnraum
Wie kann ich mich auf eine Wohnung im Neubauprojekt bewerben?
Sie können sich auf unserer Internetseite für das Neubauprojekt Gotlindestraße vormerken lassen: www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/gotlindestrasse.html.
Einige Monate vor Fertigstellung informieren wir Sie dann über den Vermietungsstart.
Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?
Haben die Anwohner:innen ein Recht auf Mietminderung?
Partizipation & Kommunikation
Wie kann ich mich beteiligen?
Für das Neubauvorhaben Gotlindestraße wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig auf der Stufe der Information in Form einer detaillierten Informationsweitergabe erfolgen. Im Rahmen einer ersten Informationsveranstaltung am 25.08.2021 wurde das Neubauprojekt Gotlindestraße ausführlich vorgestellt und erste Fragen der Anwohner:innen beantwortet. Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie auf der Internetseite des Neubauprojektes Gotlindestraße herunterladen.
Es ist zudem angedacht, dass sich eine kleine Gruppe von engagierten Anwohner:innen mit Vertreter:innen der HOWOGE in kleinerer Runde zu einem Workshop zur Gestaltung der Außenanlagen zusammenfindet. Nach Erteilung der Baugenehmigung wird die HOWOGE zu diesem Workshop einladen.
Wie kann ich mich informieren?
Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Gotlindestraße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter den Reitern „Neubauprojekte ‐> Gotlindestraße“ bzw. unter www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/gotlindestrasse.html.
Es ist beabsichtigt, mit Beginn der Baumaßnahme Pinnwände zur Kommunikation in den Hauseingängen bereitzustellen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Anregungen zur Beteiligung können Sie eine E‐Mail an folgende Kontaktadresse senden: gotlindestrasse@howoge.de.