Interview mit dem Mieterrat „Wir haben Einfluss, aber begrenzt“

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Seit 2016 setzen sich die Berliner Mieterräte ehrenamtlich für die Interessen der Mieterschaft ein. Doch ihr Mitbestimmungsrecht ist begrenzt, erklärt Mitglied Sebastian Lange im Interview.

Mit dem neuen Wohnraumversorgungsgesetz hatte der Berliner Senat bereits 2016 eine Grundlage der Mitbestimmung für Mieterinnen und Mieter geschaffen: den Mieterrat. Seither setzen sich die demokratisch gewählten Mitglieder ehrenamtlich für die Interessen der Mieterschaft ein. Im Interview erklärt Sebastian Lange, Mitglied des HOWOGE-Mieterrats seit 2022 und Entsandter im Aufsichtsrat der HOWOGE, die Grenzen und Möglichkeiten der Mitbestimmung.

Wir erfüllen die Aufgabe in dem Rahmen, der uns gegeben ist. Es herrscht jedoch eine enorme Erwartung seitens der Mieterschaft an uns, die wir nur bedingt erfüllen können, weil uns die Rechtsgrundlage fehlt. Viele Mieter:Innen sind deshalb unzufrieden und wünschen sich, dass wir sehr viel mehr Einfluss nehmen, ohne zu wissen, dass wir dazu nicht befugt sind.


Beispielsweise wünschen sich viele Mieter:Innen, dass wir Mieterhöhungen vorher freigeben. Darauf haben wir jedoch keinerlei Einfluss. Weder ist im Wohnraumversorgungsgesetz noch in der Kooperationsvereinbarung vorgesehen, dass wir dazu gehört werden.


Dafür sind Neubauprojekte ein gutes Beispiel. Grundsätzlich ist es hier gewünscht, dass wir uns einbringen. Aber die HOWOGE darf auf Basis der Leitlinien des Senats entscheiden, ob es eine Information ist, eine Konsultation, eine Mitgestaltung oder sogar eine Mitbestimmung des Mieterrats.


Wir können in sogenannten Partizipationsverfahren mitsprechen, wie gebaut wird, aber nicht, ob gebaut wird. Wenn sich bei einem Bauprojekt für Partizipation entschieden wird, dann begleiten wir das eng. Wir vernetzen die Mieterschaft miteinander und sorgen dafür, dass sie Gehör findet.

Wir haben das Recht strategische Entscheidungen und Unternehmensplanungen vorgelegt zu bekommen, noch bevor sie im Aufsichtsrat besprochen werden. Dabei handelt es sich jedoch um Konsultation, nicht um Mitbestimmung. Zudem unterliegt das meiste der Geheimhaltung. Wenn wir jedoch Punkte haben, die wir anbringen möchten, dann werden wir auch angehört.

Ja, wir haben per Gesetz eine Stimme im Aufsichtsrat und dürfen einen Gasthörer mitbringen, der aber kein Stimmrecht hat. Hier treffen wir allerdings Entscheidungen als Mitglied eines Organs des Unternehmens, nicht gegen das Unternehmen. Mieterinteressen sind glücklicherweise absolut überwiegend auch Unternehmensinteressen. Diese Position ist daher kein Breitschwert, aber auch kein stumpfes Schwert. Wir können also durchaus etwas bewirken.

Wir agieren auf Augenhöhe mit der HOWOGE. Allerdings ist es nicht vom Senat vorgesehen, dass die Mieterräte derart auf die Vermieter Einfluss nehmen, wie sich das manche Mieter:Innen wünschen. Dazu haben wir leider keine Mandatierung.

Wir wünschen uns unbedingt mehr Anhörung und auch Mitbestimmung. Diese Forderung geht allerdings deutlich in Richtung Senat, nicht nur in Richtung HOWOGE. Ein Beispiel hierfür ist die neue Kooperationsvereinbarung. Hier sind für die Mietenden im höchsten Maße relevante Dinge entschieden worden, ohne dass wir dazu überhaupt angehört wurden.

Mit einer frühzeitigen und offeneren Kommunikation in Richtung der Berliner Mieterräte. Die Vereinbarung wurde ohne Interessenvertretung der Mieterschaft entschieden. Das hat viele Mieter:Innen frustriert, die denken, wir hätten dem zugestimmt. Das möchten wir unbedingt noch einmal geraderücken. Wir setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten intensiv für die Interessen unserer Mietenden ein.

Vielen Dank für das Gespräch!

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