Wohnung
Wer eine Dusche oder eine Einbauküche in seine Wohnung einbauen möchte, braucht dafür eine Genehmigung von der Vermieterin. Das gilt für alle baulichen Veränderungen und Erneuerungen wie auch das Verlegen von Laminat, eine Verfliesung oder die Anbringung eines Zusatzschlosses an der Wohnungseingangstür.