Cannabis: Hier darf (nicht) gekifft werden

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Seit April sind Marihuana und Haschisch legal. Für den Besitz und Gebrauch gelten allerdings feste Regeln. Ein Überblick für HOWOGE-Mieterinnen und -Mieter.

Miriam und Willi bewohnen gemeinsam eine HOWOGE-Wohnung mit Balkon. Im grünen Innenhof ist ein großer Spielplatz. Auf der anderen Straßenseite ist ein kleiner Park, der an eine Schule grenzt, und im Kiez um die Ecke befinden sich viele Restaurants und Kneipen. Als Willi im April erfährt, dass Cannabis jetzt legal in Deutschland ist, überlegt er, selbst ein paar Pflanzen auf dem Balkon anzubauen. Miriam, die aufgrund gesundheitlicher Beschwerden öfters Cannabis konsumiert, freut sich, dass sie nun ganz unbefangen draußen in ihrem Kiez, im Park und den umliegenden Einrichtungen kiffen kann.  

Aber darf Miriam das wirklich überall? Und wie viele Pflanzen kann Willi auf dem Balkon anbauen? Darf er die Ernte auf dem nächsten Nachbarschaftstreff dann auch anderen anbieten? Mit ihren Fragen wenden die beiden sich zunächst an ihre Vermieterin – die HOWOGE antwortet. 

Nein. Seit April dürfen Marihuana und Haschisch von Erwachsenen legal konsumiert und auch angebaut werden. Entsprechend muss der Vermieter nicht um eine Genehmigung gebeten werden.  


Erwachsene dürfen zu Hause maximal drei Pflanzen besitzen bzw. anbauen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um weibliche oder männliche Pflanzen handelt.


Auch bei bester Nachbarschaft ist die Weitergabe von Cannabis an Dritte verboten und strafbar. Cannabis aus privatem Eigentum darf nur für den eigenen Konsum verwendet werden.


Für volljährige Erwachsene ist im privaten Raum der Besitz von maximal 50 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene maximal 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich führen.


Nein. Der Konsum von Haschisch und Marihuana in der Öffentlichkeit ist zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschränkt und gesetzlich geregelt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in unmittelbarer Nähe zu Minderjährigen. Auch darf in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in der Nähe von Kinderspielplätzen kein Cannabis konsumiert werden – das entspricht einem Mindestabstand von 100 Metern. Zwischen 7 und 20 Uhr darf zudem in Fußgängerzonen nicht gekifft werden.


Hier verhält es sich wie mit dem Rauchen: In fast allen gastronomischen Einrichtungen Berlins gilt ein Rauchverbot, auch für Joints. Dort, wo das Rauchen erlaubt ist, also zum Beispiel vor Kneipen, Spätis oder in Biergärten, darf auch gekifft werden – es sei denn, die Betreiber:innen verbieten dies explizit (z. B. durch einen Aufkleber oder ein Hinweisschild).


Weitere Informationen

Weitere umfassende Informationen zu Besitz, Konsum und Umgang mit Cannabis bietet das Bundesministerium für Gesundheit hier: 

Bundesministerium für Gesundheit

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