Abbild einer Heizung

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Wenn Sie Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten, müssen Sie die Heizkostenerhöhung Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder der Wohngeldstelle mitteilen. Dazu benötigen Sie eine aktuelle Mietzusammensetzung, die Sie über dieses Formular online anfordern können. Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen per Post zu.

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